Wie hoch ist die staatliche Förderung beim Altersvorsorgedepot?
Die staatliche Förderung gehört zu den wichtigsten Vorteilen des geplanten Altersvorsorgedepots. Wer erhält die volle Förderung? Gibt es Zulagen für Kinder, Familien, Studierende oder Azubis? Und wie beantragen Sie die Förderung? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen – verständlich erklärt.
Auf einen Blick: Staatliche Förderung beim Altersvorsorgedepot
- Das Altersvorsorgedepot wird durch staatliche Zulagen gefördert und kann so den Vermögensaufbau fürs Alter beschleunigen.
- Schon ab 10 Euro monatlich bzw. 120 Euro pro Jahr können Sie Anspruch auf die staatliche Förderung haben.
- Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag erhalten Sie 50% Förderung vom Staat, für die nächsten 1.440 Euro noch 25%.
- Die maximale Grundzulage beträgt 540 Euro pro Jahr und wird bei einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro erreicht.
- Familien profitieren zusätzlich von einer Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Jahr und Kind.
- Wer vor dem 25. Geburtstag ein Altersvorsorgedepot abschließt, erhält einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.
- Förderberechtigt sind unter anderem Arbeitnehmende, Auszubildende, Selbstständige, pflegende Angehörige, Eltern in der Kindererziehungszeit, Beamte und Beamtinnen.
- Die Zulagen werden direkt dem Altersvorsorgedepot gutgeschrieben und erhöhen das Vermögen für die Altersvorsorge
Altersvorsorgedepot Förderung: Wer hat Anspruch und wie beantrage ich die Zulagen?
Kann ich ein Altersvorsorgedepot auch für meine Kinder eröffnen?
Ein spezielles, gefördertes Kinder-Altersvorsorgedepot ist nicht vorgesehen. Die Kinderzulage wird stattdessen dem Altersvorsorgevertrag eines Elternteils gutgeschrieben. Sobald ein Kind selbst zum förderberechtigten Personenkreis gehört – zum Beispiel während einer rentenversicherungspflichtigen Ausbildung –, kann es einen eigenen geförderten Vertrag abschließen. Mehr Infos zum Altersvorsorgedepot und Familien
Gibt es Förderungen für Kinder?
Ja. Für jedes kindergeldberechtigte Kind gibt es eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro im Jahr. Die bekommen Sie so: Für jeden von Ihnen selbst eingezahlten Euro erhalten Sie 1 Euro staatliche Kinderzulage pro Kind und Jahr, bis zu einem Höchstbetrag von 300 Euro. Das bedeutet: Sie müssen pro Kind 300 Euro Eigenbeitrag im Jahr oder 25 Euro im Monat einzahlen, um die volle Kinderzulage von 300 Euro im Jahr zu erhalten. Mehr Infos zum Altersvorsorgedepot und Familien
Gibt es Förderungen für Familien?
Familien können Grund- und Kinderzulage miteinander kombinieren. Bei 300 Euro Eigenbeitrag kommen beispielsweise 150 Euro Grundzulage und bis zu 300 Euro pro Kind hinzu. Bei mehreren Kindern können die Zulagen für die einzelnen Kinder auch unterschiedlichen Elternteilen zugeordnet werden. Mehr Infos zum Altersvorsorgedepot und Familien
Gibt es Förderungen für junge Menschen?
Ja, für förderberechtigte junge Menschen wird ein Berufseinsteigerbonus gezahlt - zusätzlich zur staatlichen Förderung: Wer vor dem 25. Geburtstag einen Altersvorsorgevertrag abschließt, erhält einmalig 200 Euro zusätzliche Zulage vom Staat. Mehr Infos zum Altersvorsorgedepot für junge Menschen
Werden Studierende und Auszubildende gefördert?
Auszubildende sind in der Regel unmittelbar förderberechtigt, da sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Bei Studierenden kommt es auf die persönliche Situation an. Eine Förderung ist beispielsweise möglich, wenn sie einen rentenversicherungspflichtigen Job oder Minijob haben und sich nicht von der Versicherungspflicht befreien lassen. Mehr Infos zum Altersvorsorgedepot für junge Menschen
Wie hoch ist der Berufseinsteigerbonus beim Altersvorsorgedepot?
Förderberechtigte unter 25 Jahren erhalten beim Abschluss eines Altersvorsorgevertrags einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus – unabhängig davon, ob sie eine Ausbildung oder eine berufliche Tätigkeit ausüben. Der Bonus wird dem Altersvorsorgevertrag gutgeschrieben. Mehr Infos zum Altersvorsorgedepot für junge Menschen
Gibt es beim Altersvorsorgedepot einen Geringverdiener-Bonus?
Nein. Einen besonderen Geringverdiener-Bonus gibt es beim Altersvorsorgedepot nicht. Die häufig genannten 175 Euro stammen aus einem Reformvorschlag von 2024, der nie beschlossen wurde. Trotzdem können Menschen mit geringem Einkommen von einer attraktiven Förderung profitieren: Bereits ab 120 Euro Eigenbeitrag im Jahr (10 Euro monatlich) besteht bei Förderberechtigung Anspruch auf staatliche Zulagen. Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag gibt der Staat 50 Prozent Zuschuss, für die nächsten 1.440 Euro noch 25 Prozent.
Bekommen Selbstständige eine Förderung?
Ja, auch nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende sind direkt förderberechtigt. Voraussetzung ist, dass Sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) oder selbstständiger Arbeit (§ 18 EStG) erzielen und eine Steuererklärung abgeben. Auch Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke, z.B. Ärzt*innen, Architekt*innen oder Anwält*innen, erhalten den vollen Anspruch auf die Zulagen. Die Förderung wächst auch bei Selbständigen wie bei allen Förderberechtigten mit dem eigenen Beitrag.
- Für die ersten 360 Euro, die innerhalb eines Jahres eingezahlt werden, erhalten Sie pro eingezahltem Euro 50 Cent (50%) vom Staat dazu.
- Bei den nächsten 1.440 Euro bzw. zwischen 361 und 1.800 Euro gibt es jeweils 25 Cent dazu (25%).
- Wer den Höchstbetrag von 1.800 Euro einzahlt, erhält die maximale Grundzulage von 540 Euro.
Zusätzlich können Selbständige auch Kinderzulagen oder einen Berufseinsteigerbonus erhalten, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Mehr Infos zur Förderung von Selbstständigen
Ist die staatliche Förderung langfristig gesichert?
Hierzu ist keine konkrete Aussage möglich. Da die staatliche Förderung aus dem Bundeshaushalt erfolgt, hängt die langfristige Sicherung von der künftigen Haushaltslage der Bundesrepublik Deutschland ab. Wie bei anderen staatlichen Förderungen können spätere Bundesregierungen und Parlamente die gesetzlichen Regelungen anpassen.
Wo und wie beantrage ich die Förderung für das Altersvorsorgedepot?
Die Beantragung der staatlichen Zulagen ist einfach. Beim Abschluss des Depots erteilen Sie dem Anbieter Ihres Altersvorsorgedepots den Auftrag, die Zulagen (Grundzulage, Kinderzulage) jährlich für Sie zu beantragen.
Wird die Förderung automatisch gutgeschrieben?
Als Erstes müssen Sie die Zulage über den Anbieter Ihres Altersvorsorgedepots beantragen, z.B. durch die ING. Sind alle Voraussetzungen für die Förderung erfüllt, verbucht die ING Ihre Förderbeträge auf Ihr Altersvorsorgedepot. Vorher erhält die ING alle Zulagen von der Zulagenstelle. Wichtig: Die Förderung für ein Kalenderjahr wird erst im darauffolgenden Kalenderjahr gutgeschrieben.
Kann ich die Förderung für das Altersvorsorgedepot verlieren?
Ja, etwa wenn der jährliche Mindesteigenbeitrag von 120 Euro nicht erreicht wird oder die Voraussetzungen für die Förderberechtigung nicht mehr erfüllt sind. Auch zu Unrecht gutgeschriebene Zulagen können zurückgefordert werden.
Wird die Förderung für das Altersvorsorgedepot auf andere Vorsorgeformen angerechnet?
Die Förderung des Altersvorsorgedepots mindert nicht die Ansprüche aus der gesetzlichen Rente, einer betrieblichen Altersvorsorge oder einer Basisrente. Grundsätzlich können die verschiedenen Vorsorgeformen miteinander kombiniert werden.