Checkpoints Arbeitsvertrag

So prüfen Sie Ihren Vertrag richtig

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Der erste Job, ein Jobwechsel oder die Rückkehr ins Berufsleben: Wer einen neuen Arbeitsvertrag unterschreibt, steht meist an einem spannenden Wendepunkt im Leben. Viele stürzen sich direkt in die neue Aufgabe – und überfliegen den Vertrag bestenfalls nur kurz. Dabei lohnt sich ein genauer Blick, bevor die Unterschrift gesetzt wird. Denn was hier schwarz auf weiß geregelt ist, kann Ihre berufliche Freiheit maßgeblich beeinflussen.

Vertrag ist nicht gleich Vertrag: Das sollten Sie wissen

Ein Arbeitsvertrag regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgeberin oder Arbeitgeber und Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer. Er hält Rechte und Pflichten beider Seiten fest – von Arbeitszeit über Vergütung bis hin zu Kündigungsfristen. Auch scheinbar nebensächliche Klauseln können weitreichende Folgen haben.

Deshalb ist eine gründliche Vertragsprüfung wichtig. Wer unsicher ist, kann sich Unterstützung holen – zum Beispiel durch die Gewerkschaft, eine Anwältin oder einen Anwalt für Arbeitsrecht.

Grundsätzlich sollte ein Arbeitsvertrag immer ausgewogen gestaltet sein und die Interessen beider Seiten berücksichtigen. „Arbeitgeber, die bereits bei der Gestaltung des Arbeitsvertrags einseitig nur auf ihre Interessen schauen, werden sich auch in der weiteren Zusammenarbeit wenig kooperativ und fair zeigen“, gibt Arbeitsrechtler Jürgen Markowski aus Offenburg zu bedenken.

Vorsicht bei diesen Klauseln

In vielen Arbeitsverträgen finden sich Formulierungen, die auf den ersten Blick harmlos erscheinen, in der Praxis aber problematisch sein können:

  1. Versetzungsklausel:
    Solche Klauseln ermöglichen es der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber, den Arbeitsort oder Aufgabenbereich zu verändern. Das muss allerdings verhältnismäßig und zumutbar sein. Achten Sie darauf, ob der neue Arbeitsort in einem anderen Bundesland oder gar im Ausland liegen kann – und ob eine Versetzung Einfluss auf Ihr Privatleben hätte.
  2. Verschwiegenheitsklausel:
    Eine Klausel zur Verschwiegenheit ist grundsätzlich legitim – sensible Unternehmensdaten sollen geschützt werden. Problematisch wird es, wenn die Regelung zu weit gefasst ist. So dürfen Sie beispielsweise nicht daran gehindert werden, Missstände zu melden oder sich über Arbeitsbedingungen auszutauschen. Achten Sie also darauf, dass die Klausel nicht zu allgemein oder unbegrenzt gilt.
  3. Überstundenregelung:
    „Mit dem Gehalt sind alle Überstunden abgegolten“ – eine solche Formulierung ist oft unwirksam. Laut Bundesarbeitsgericht muss eine solche Klausel eindeutig sein und darf nicht dazu führen, dass unbegrenzt Mehrarbeit erwartet wird. Vereinbart werden kann ein gewisses Überstundenkontingent, das mit dem Gehalt abgegolten ist – doch auch hier lohnt sich Nachrechnen. Wird regelmäßig deutlich mehr gearbeitet, steht Ihnen zusätzlicher Lohn oder Freizeitausgleich zu.

Finanzielle Stolpersteine im Arbeitsvertrag

Neben den oben genannten Punkten gibt es weitere Regelungen, die finanziell relevant sein können

  • Nebentätigkeiten: Viele Verträge enthalten Klauseln, nach denen Nebentätigkeiten genehmigt werden müssen. Das ist erlaubt – darf aber nicht pauschal verboten werden. Wer nebenbei etwa als Yogalehrerin oder -lehrer arbeitet oder ein eigenes Projekt verfolgt, sollte auf eine faire Formulierung achten.
  • Rückzahlungsklauseln bei Fortbildungen: Wer eine kostenintensive Weiterbildung vom Unternehmen bezahlt bekommt, verpflichtet sich oft, für eine bestimmte Zeit dort zu bleiben. Wer früher kündigt, muss mit Rückforderungen rechnen. Solche Regelungen müssen jedoch klar, fair und verständlich formuliert sein. Rückforderungen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig – wie zum Beispiel, wenn die Fortbildung einen echten Mehrwert für Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer gebracht hat.
  • Ausschlussfristen: Diese legen fest, innerhalb welcher Frist Ansprüche – etwa auf Lohnnachzahlung – geltend gemacht werden müssen. Solche Fristen sind erlaubt, dürfen aber nicht zu kurz sein und keine Ansprüche ausschließen, die gesetzlich garantiert sind (zum Beispiel auf Mindestlohn).

Was tun bei Unsicherheit?

Verträge sind oft in komplexer Sprache verfasst – und wirken abschreckend. Doch das sollte niemanden davon abhalten, Fragen zu stellen oder Änderungen zu verlangen. Ihre berufliche Zukunft ist zu wichtig, um auf rechtliche Klarheit zu verzichten. In vielen Städten gibt es Öffentliche Rechtsberatungsstellen, auch über Gewerkschaften kann man Verträge prüfen lassen.

Checkliste vor der Unterschrift

Bevor Sie einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben, gehen Sie folgende Punkte durch:

  • Stimmen Arbeitszeit, Urlaubstage und Vergütung mit dem Besprochenen überein?
  • Gibt es Regelungen zu Überstunden – und sind diese fair?
  • Sind Versetzungsklauseln, Ausschlussfristen oder Verschwiegenheitsklauseln nachvollziehbar und verhältnismäßig?
  • Werden Nebentätigkeiten angemessen berücksichtigt?
  • Enthält der Vertrag Regelungen zur Rückzahlung von Fortbildungskosten?

Im Zweifelsfall gilt: Nachfragen und beraten lassen. So schaffen Sie die besten Voraussetzungen für einen guten Start in die neue Arbeit.

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