Was bringt die BAföG-Reform?

Alles über Ansprüche, Freibeträge & Co.

Aktuelles 4 min Lesedauer 09.08.2022
Frau am Handy

Im Oktober beginnt das Wintersemester und markiert den Studienstart für zahlreiche junge Menschen. Raus aus dem Elternhaus, neue Städte und Leute kennenlernen, sich mit unbekannten Themen auseinandersetzen – auf die frischgebackenen Studierenden wartet ein ganz neuer Lebensabschnitt. Der allerdings auch etwas kostet. Mindestens 819 Euro im Monat gaben Studierende bereits 2016 laut der letzten Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks aus. Heute dürfte diese Zahl nicht zuletzt durch die Inflation höher liegen.

Gut zu wissen, dass mit dem kommenden Wintersemester die BAföG-Reform mit erhöhten Bedarfssätzen greift. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz, bekannt als BAföG, soll damit „attraktiver, moderner, flexibler werden und wieder mehr Teilhabe an der Bildung ermöglichen“, sagte Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger nach dem Kabinettsbeschluss. Das sind die Kernpunkte:

  • Der BAföG-Satz für Studierende wird von 427 auf 452 Euro im Monat angehoben.
  • Studierende, die nicht mehr bei den Eltern wohnen können nun 360 statt bisher 325 Euro als Wohnkostenpauschale für die Miete bekommen.
  • Studierende, die unabhängig von den Eltern kranken- und pflegeversichert sind, bekommen höhere Zuschläge.

Auch Schüler*innen und Auszubildende bekommen höhere Sätze.

Mehr Berechtigte dank höherer Freibeträge

Im Jahr 2020 erhielten 465.543 Studierende Gelder nach dem BAföG – Tendenz sinkend. Angesichts dessen, dass die Gesamtzahl der Studierenden bei rund drei Millionen liegt, ist das eine relativ geringe Anzahl. Daher beinhaltet die BAföG-Reform auch eine Regelung zu den Freibeträgen:

  • Statt wie bisher 2.000 Euro bleiben zukünftig 2.415 Euro des monatlichen Elterneinkommens anrechnungsfrei bleiben. Zudem steigen sie Freibeträge für Verheiratete und Studierende mit Kind werden ebenfalls angehoben.

Höheres Schonvermögen, bessere Zuverdienstmöglichkeiten

Eine Erhöhung gibt es auch beim Schonvermögen. Dieses wird nicht auf das BAföG angerechnet und betrug bislang 8.200 Euro. Ab Oktober gilt, dass Studierende

  • 15.000 Euro besitzen dürfen, bis sie 30 Jahre alt sind
  • 45.000 Euro besitzen dürfen, wenn sie über 30 Jahre alt sind.

Auch in punkto Nebenjob sind die Regeln ab Oktober weniger streng. So dürfen Studierende nun 330 Euro statt bisher 290 Euro pro Monat dazuverdienen, ohne dass sich das auf die Höhe des ihnen zustehenden BAföG-Betrags auswirkt.

  • Übrigens: Die BAföG-Reform wirkt sich nicht nur für Studierend positiv aus: Auch das sogenannte Aufsteiger-BAföG für Ausbildungsberufe wurde angehoben. Damit profitieren auch die „beruflichen Aufsteiger wie angehende Meister, Fachwirte oder Erzieher, die sich in Vollzeit auf ihre Prüfungen vorbereiten“, so Stark-Watzinger. Für alle wurde zudem die Altersgrenze erhöht: So kann nun bis zum 45. Lebensjahr BAföG beantragt werden, wenn man sich erst spät zum Studium entschließt.

Wieviel BAföG ist für mich drin?

Den einen für alle geltenden BAföG-Satz gab es noch nie und wird es auch nach dem neuen Gesetz nicht geben, denn zu viele individuelle Parameter fließen in die Berechnungen mit ein. Für einen groben Überblick über die mögliche Höhe der Förderung bei entsprechendem Elterneinkommen nennt das Deutsche Studentenwerk folgende Zahlen:

  • Familienversicherte Studierende bis 24 Jahre mit Wohnsitz in Deutschland oder in der EU, die bei den Eltern wohnen: maximal 511 Euro. Wohnen sie auswärts, steigt der Satz auf maximal 812 Euro.
  • Studierende bis 29 Jahre, die eigene Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung leisten, mit Wohnsitz in Deutschland oder in der EU, die bei den Eltern wohnen: maximal 633 Euro. Wohnen sie auswärts, steigt der Satz auf maximal 934 Euro.
  • Selbst in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Studierende ab 30 Jahre mit Wohnsitz in Deutschland oder in der EU, die bei den Eltern wohnen: maximal 717 Euro. Wohnen sie auswärts, steigt der Satz auf maximal 1.018 Euro.

Um den eigenen Anspruch herauszufinden, hat das Studentenwerk Göttingen einen Online-Rechner ins Netz gestellt. Aber Vorsicht: Die hier errechneten Werte sind als Orientierung gedacht, einen Rechtsanspruch gibt es nicht.

BAföG digital – jetzt beantragen

Für alle, die laut oben genanntem Rechner einen Anspruch ermittelt haben, aber auch für alle, die vermuten, dass sie für eine Förderung in Frage kommen, gilt: Stellen Sie einen Antrag! Der ist dank der BAföG-Reform nun auch einfacher und vor allem digital zu erledigen.

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