Gemeinsam besser: Das Gemeinschaftskonto der ING
Ob zusammenziehen, Familie gründen oder einfach den Alltag leichter organisieren: Ein Gemeinschaftskonto oder Partnerkonto kann vieles einfacher machen. Hier erfahren Sie, wie es funktioniert – und worauf Sie achten sollten.
Für wen eignet sich ein Gemeinschaftskonto?
Ein Gemeinschaftskonto ist ideal für Menschen, die ihre Finanzen gemeinsam organisieren möchten. Typische Beispiele sind:
- Gemeinschaftskonto für Paare, die zusammenleben
- Gemeinschaftskonto für Ehepaare oder verpartnerte Paare
- Gemeinschaftskonto für WGs oder Familien
Kurz gesagt: Immer dann, wenn regelmäßige gemeinsame Ausgaben entstehen, lohnt sich ein Gemeinschaftskonto.
Für was kann das Gemeinschaftskonto genutzt werden?
Das Gemeinschaftskonto dient vor allem als „gemeinsamer Geldtopf“.
Typische Einsatzbereiche sind:
- Miete und Nebenkosten
- Einkäufe und Haushaltskosten
- Versicherungen oder Abos
- Gemeinsame Rücklagen
Viele nutzen das Gemeinschaftskonto als zentrale Stelle für alle gemeinsamen Ausgaben – zum Beispiel im bekannten 3‑Konten‑Modell.
Wer haftet bei einem Gemeinschaftskonto?
Das Gemeinschaftskonto der ING ist ein sogenanntes „Oder‑Konto“.
Das bedeutet:
- Beide Kontoinhabende können das Konto unabhängig voneinander nutzen
- Beide haben die gleichen Rechte
- Beide tragen aber auch die gleiche Verantwortung
Wichtig: Alle Kontoinhabende haften gemeinsam für das Konto – etwa bei einem Minus.
Varianten des Gemeinschaftskontos: Und-Konto vs. Oder-Konto
Sie können sich zwischen einem Oder-Konto und einem Und-Konto entscheiden. Beim Oder-Konto kann jeder allein verfügen. Also: jede/r kann selbst überweisen, Geld abheben etc. Das ist die häufigste Variante des Gemeinschaftskontos, weil die Inhabenden hierbei gleichberechtigt und flexibel sind.
Das Und-Konto ist ein Gemeinschaftskonto, bei dem alle Transaktionen, Überweisungen oder Kartenverfügungen nur gemeinsam durch alle Kontoinhabenden genehmigt und unterschrieben werden können. Im Gegensatz zum wesentlich geläufigeren Oder-Konto wird das Und-Konto vorwiegend von Erbengemeinschaften oder Vereinen genutzt.
Muss man ein Einzelkonto bei der ING haben?
Um ein Gemeinschaftskonto (Girokonto) bei der ING zu eröffnen, müssen Sie und Ihr/e Partner/in folgende Grundvoraussetzungen erfüllen:
- Volljährigkeit: Beide Kontoinhabende müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
- Gemeinsame Adresse: Für ein Gemeinschaftskonto ist eine gemeinsame Meldeadresse erforderlich.
- Wohnsitz: Sie beide haben Ihren Erstwohnsitz in Deutschland.
- Bonität: Es ist eine positive Schufa-Auskunft beider Personen erforderlich. Mindestens ein/e Inhaber/in muss zudem über ein regelmäßiges monatliches Einkommen verfügen.
- Nutzung: Das Konto wird ausschließlich privat und nicht gewerblich genutzt.
Bei der ING ist das Gemeinschaftskonto kostenlos, sofern monatlich mindestens 1.000 Euro auf dem Konto eingehen – oder ein Kontoinhaber unter 28 Jahre alt ist. Beide erhalten eigene Zugangsdaten fürs Online-Banking und eigene Karten.
Was passiert bei Trennung oder Scheidung?
Ein Gemeinschaftskonto bleibt auch bei einer Trennung zunächst bestehen. Das kann schnell unübersichtlich werden – deshalb ist es wichtig, aktiv zu handeln:
- Gemeinsame Kosten klären und ggf. einstellen.
- Daueraufträge und Lastschriften prüfen.
- Vereinbaren, ob das Konto aufgelöst wird.
Tipp: Oft ist es sinnvoll, das Konto zeitnah zu kündigen oder in zwei Einzelkonten umzuwandeln, um Klarheit zu schaffen.
Kann man ein Gemeinschaftskonto auflösen?
Ja, das ist jederzeit möglich. Da beide Kontoinhabende gleichberechtigt sind, sollte die Auflösung gemeinsam abgestimmt werden. Vorher empfiehlt es sich:
- Alle Zahlungen umzuziehen
- Guthaben aufzuteilen
- Offene Beträge zu klären
So vermeiden Sie Konflikte im Nachgang.
Was passiert im Todesfall?
Im Todesfall bleibt das Gemeinschaftskonto zunächst bestehen. Wichtige Punkte:
- Die verbleibende Person kann das Konto oft weiterführen.
- Die ING benötigt eine Sterbeurkunde und ggf. weitere Unterlagen.
- Daueraufträge und Lastschriften laufen weiter, bis sie aktiv geändert werden.
Außerdem gilt: Bestehende Vollmachten bleiben zunächst bestehen, bis sie widerrufen werden.
Vorteile eines Gemeinschaftskontos der ING auf einen Blick
- Kostenloses Partnerkonto: Bei der ING ist das Gemeinschaftskonto kostenlos, sofern monatlich mindestens 1.000 Euro auf dem Konto eingehen – oder ein Kontoinhaber unter 28 Jahre alt ist. Beide Kontoinhabenden erhalten eigene Zugangsdaten fürs Online-Banking und eigene Karten.
- Gemeinsame Übersicht: Alle Einnahmen und Ausgaben an einem Ort – so behalten Sie Ihre Finanzen easy im Blick.
- Einfach teilen: Fixkosten wie Miete, Strom oder Einkäufe lassen sich fair und transparent organisieren.
- Flexibel nutzbar: Ob als Haushaltskonto oder Teil des 3‑Konten‑Modells – Sie entscheiden, wie Sie es gemeinsam nutzten.
- Gleiche Rechte für beide: Beide Kontoinhabende können unabhängig über das Konto verfügen.
- 100 % digital: Alles läuft einfach per App oder Online‑Banking – ohne Papierkram.
Fazit: Gemeinsam verwalten, einfacher leben
Ein Gemeinschaftskonto bringt Struktur in gemeinsame Finanzen. Es macht den Alltag übersichtlicher und hilft, Kosten fair zu teilen. Wichtig ist nur: Sprechen Sie offen über Regeln und Zuständigkeiten. Dann wird das Konto genau das, was es sein soll – eine echte Unterstützung für Ihr gemeinsames Leben.
Gut zu wissen:
Finanzen müssen nicht kompliziert sein. Mit dem richtigen Wissen treffen Sie selbstbewusst gute Entscheidungen. Wir geben Ihnen genau das an die Hand – einfach erklärt und nah an Ihrem Leben. Holen Sie sich Finanzwissen für den Alltag. Und erfahren Sie mehr über das Gemeinschaftskonto der ING.