Schutz fürs Smartphone: Was spezielle Versicherungen bringen

Handy extra versichern - oder lieber nicht?

Verbrauchertipps 3 min Lesedauer 03.07.2023
Geräteversicherungen

Das Angebot wird schnell unterbreitet, sobald sich Kund*innen für ein Gerät entschieden hat: eine Versicherung für das neu erworbene Produkt. Meist handele es sich um eine sogenannte Gerätereparatur- oder Elektronikversicherung, sagt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Oft gelten die Verträge für drei Jahre.

Benjamin Mai, Versicherungsfachmann (transparent-beraten.de), verweist auf Unterschiede zwischen einer privaten und einer gewerblichen Lösung. Im privaten Bereich gibt es dem Versicherungsexperten zufolge Möglichkeiten wie:

  • Erweiterung der Herstellergarantie - Dies werde häufig direkt beim Kauf des Geräts angeboten.
  • Einschluss in die Hausratversicherung - Dabei sei das Gerät allerdings „nur“ gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Einbruchdiebstahl und gegebenenfalls Elementarschäden versichert.
  • Abschluss einer extra Elektronikversicherung - In einer solchen separaten Elektronikversicherung sind den Angaben zufolge dann beispielsweise Schäden versichert, die durch Kurzschluss, Überspannung, Konstruktions- und Materialfehler oder Bedienfehler entstehen können, aber auch durch Ungeschicklichkeit. Einige Policen greifen auch Schäden auf, die von Dritten vorsätzlich begangen werden.

Gewerbetreibende können ebenfalls eine Elektronik-Pauschal-Versicherung abschließen. Dabei werde nach Anlagegruppen unterschieden, wie etwa Daten-, Kommunikations- und Bürotechnik, Bild- und Tontechnik oder Medizintechnik.

Wenn das Smartphone auf den Boden kracht

Einmal nicht aufgepasst und schon rutscht das Smartphone aus der Hand und kracht auf den Boden, das Display zersplittert und man bekommt das Gerät auch nicht mehr angeschaltet. „Sowohl beim Handy als auch beim Tablet sind die meisten Schäden im Bereich des Akkus oder beim Display zu finden”, berichtet Verbraucherschützerin Weidenbach und mahnt zur Vorsicht: Der Akku sei oft nicht mitversichert, ebenso wenig die Hard- oder Software. Meist seien Selbstbeteiligung und Kosten für die Versicherung so hoch, dass sich kaum etwas einsparen lasse, sagt Weidenbach.

Das Smartphone wurde geklaut – wer zahlt?

Außerdem sei es in vielen Fällen ein Irrglaube, dass die Versicherung zahle, wenn einem das Smartphone gestohlen werde. „Diebstahl ist bei vielen Verträgen nicht versichert oder kostet extra”, sagt Weidenbach. Kommt das Handy aber zum Beispiel durch einen Einbruch abhanden, könne auch eine andere Police greifen: „Schutz besteht auch über eine bestehende Hausratversicherung, wenn das Gerät beispielsweise bei einem Einbruch gestohlen wird oder auf der Straße geraubt wird.”

Lieber ein Smartphone mit Hülle

Zum Schutz vor Bruchschäden rät Weidenbach dazu, Smartphones und Tablets in Hüllen zu packen, die das gesamte Gerät umschließen. Das Display könne mit handelsüblichen Folien abgesichert werden - denn häufig lohne sich eine Geräteversicherung nicht. Nur bei sehr teuren Geräten sollte man über einen solchen Schutz nachdenken, sagt Weidenbach. Da der angebotene Schutz aber meist sehr löchrig sei, sollte dessen Inhalt genau geprüft werden.

Auch nach Ansicht von Versicherungsprofi Mai ist der Abschluss einer Versicherung nur bei hochpreisigen Geräten sinnvoll. Bei Geräten, die man auch häufig verwende, wie etwa einen Fotoapparat, TV-Geräte, teure Rechner oder Anlagen fürs Haus. „Genauso sieht es im gewerblichen Bereich aus”, sagt Mai. Vor allem solche Betriebe schließen eine Elektronik-Pauschal-Versicherung ab, die auf die elektrischen Geräte angewiesen sind. Das gelte etwa für Handwerker*innen, Monteur*innen oder Fotograf*innen, erklärt der Experte. „Man muss allerdings immer beachten, wie lange bestimmte Geräte zu welchen Absicherungshöhen versichert sind.”

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