Gesetzliche Altersvorsorge im Fokus
Was Sie hierzu wissen müssen
Sie sorgt in Deutschland regelmäßig für hitzige Debatten – die gesetzliche Altersvorsorge. Viele, vor allem jüngere Menschen sind skeptisch, ob mit dem derzeitigen System die gesetzliche Rente künftig sicher ist, wenn die geburtenstarken Jahrgänge von Anfang der 1960er Jahre jetzt nach und nach in den Ruhestand gehen.
Schon jetzt muss der Staat das System der gesetzlichen Altersvorsorge schließlich mit einem Milliardenbetrag aus Steuermitteln stützen. Und die Diskussionen drehen sich nicht zuletzt um die Frage, wie das System langfristig auf einem stabilen finanziellen Fundament stehen kann. Aber dass die gesetzliche Rentenversicherung grundlegend in Gefahr ist, glaubt Thomas Neumann, Präsident des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. in Berlin, nicht. „Das System besteht seit 1889 und hat schon diverse Krisen überstanden“, so Neumann. Jetzt müsse es durch Reformen zukunftsfest gemacht werden.
Gesetzliche Rente allein reicht nicht
Die gesetzliche Rente allein reicht in aller Regel nicht aus, um im Alter den bis dahin geführten Lebensstandard halten zu können – man muss sich also auch noch mit privater oder betrieblicher Vorsorge zusätzlich absichern. Dennoch bleibe die gesetzliche Rentenversicherung die wichtigste Säule der Altersvorsorge in Deutschland, so Neumann.
In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es drei Hauptarten von Renten:
- Altersrenten,
- Erwerbsminderungsrenten und
- Hinterbliebenenrenten.
Sie berücksichtigt Zeiten der Kindererziehung (sogenannte Mütterrente) und ist zugleich Trägerin von Reha-Leistungen nach einer Krankheit oder nach einem Unfall. Einen Überblick über die einzelnen Rentenarten gibt es auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Was es mit dem Umlageverfahren auf sich hat
Basis für das System der gesetzlichen Rentenversicherung ist das Umlageverfahren. Im Klartext bedeutet das: Die aktiven Beitragszahler kommen für die Leistungen der Rentnerinnen und Rentner auf. Dafür erhalten die Erwerbstätigen im Alter eine Rente auf Basis ihrer eingezahlten Beiträge. Dieses Prinzip nennt sich auch Generationenvertrag.
„Abhängig Beschäftigte und zum Teil auch Selbstständige zahlen einen entgeltbezogenen Beitrag, also den gesetzlichen Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung“, sagt Neumann. Diesen Beitragssatz teilen sie sich mit dem Arbeitgeber oder tragen ihn als Selbstständige allein. Wer nicht der Versicherungspflicht unterliegt, kann freiwillige Beiträge zahlen.
Aktuell beträgt der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung 18,6% des Bruttolohns oder -gehalts. Arbeitnehmende und Arbeitgebende zahlen jeweils die Hälfte, also 9,3%. So sammelt man im Laufe eines Erwerbslebens Rentenpunkte beziehungsweise Entgeltpunkte auf dem eigenen Rentenkonto.
Wie die Rentenberechnung erfolgt
Die Entgeltpunkte berechnen sich in erster Linie nach dem Arbeitsentgelt im Verhältnis zum Durchschnittseinkommen. „Maßgeblich dafür, wie viele Entgeltpunkte man gutgeschrieben bekommt, ist also der eigene Verdienst im Vergleich zu allen anderen Versicherten in Deutschland“, so Neumann. Einkommen, das vor dem Jahr 2025 im Beitrittsgebiet erzielt wurde, wird mit einem gesetzlich festgelegten Faktor aufgewertet. Die Höhe des Durchschnittsentgelts hängt von der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter ab. Üblicherweise steigt es von Jahr zu Jahr. „Nur zweimal ist es in den vergangenen 75 Jahren gegenüber dem Vorjahr gesunken“, sagt Neumann.
Wichtig zu wissen: Das vorläufige jährliche Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung für das Jahr 2025 beträgt 50.493 Euro. Liegt Ihr Brutto-Entgelt exakt auf diesem Niveau, erhalten Sie einen Entgeltpunkt in der Rentenversicherung. Bei einem Teilzeitentgelt von 20.000 Euro wären es 0,3961 Entgeltpunkte. Ihr Verdienst liegt über der Beitragsbemessungsgrenze (96.600 Euro)? Dann erhalten Sie knapp zwei Entgeltpunkte.
Der aktuelle Rentenwert ist der in Euro ausgedrückte Gegenwert eines Entgeltpunktes in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser Faktor, der der Einkommensentwicklung angepasst und daher jährlich zum 1. Juli neu festgesetzt wird, beträgt aktuell 40,79 Euro. Wer nun berechnen will, wie hoch die eigene Rente eines Tages ausfällt, kann den Online-Rechner der Deutschen Rentenversicherung Bund nutzen.
Altersgrenze steigt stufenweise auf 67 Jahre
Das Alter, in dem Sie eine Altersrente beantragen können, ist gesetzlich festgelegt. Unter Umständen ist es möglich, die Rente vor oder nach Erreichen des Renteneintrittsalters zu beantragen. Wer früher in Rente gehen will, muss finanzielle Abschläge hinnehmen.
„Die Altersgrenze für die Regelaltersrente ohne Abschläge wird bis 2031 Schritt für Schritt auf 67 Jahren angehoben“, sagt Neumann. Mit dem Geburtsjahrgang 1947 stieg die Altersgrenze bis 2023 um jährlich einen Monat. Seit 2024 klettert die Altersgrenze beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1959 in Zwei-Monats-Schritten nach oben. Für Versicherte ab dem Jahrgang 1964 ist dann die Regelaltersgrenze von 67 Jahren maßgeblich.
Übrigens: Grundlage der gesetzlichen Rentenversicherung ist das 6. Sozialgesetzbuch (SGB VI). Darin ist beispielsweise geregelt, wie sich die gesetzliche Altersvorsorge finanziert und wer in welchen Fällen Anspruch auf die diversen Leistungen der gesetzlichen Rente hat.