Ihre Finanzen im Oktober

Termine und Fristen im Oktober

Aktuelles 6 min Lesedauer 18.09.2023
Oktober 2023

To-dos rund um Steuererklärung, Antragsverfahren, Stromanbieterwechsel und Urlaubsplanung mit Blick auf die Brückentage.

Inhaltsverzeichnis
  1. Bis zum 2. Oktober 2023 die Steuererklärung 2022 abgeben
  2. Frist für Antrag auf Hilfe für Öl-, Flüssiggas- oder Pelletheizung läuft Ende Oktober ab
  3. Antragsverfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit ändert sich
  4. Strom- und Gasanbieter wechseln – So geht’s
  5. Brückentage 2024: So lässt sich mehr Urlaub rund um die Feiertage herausholen
  6. Podcast: Schluss, aus, Basta!
  7. Chart of the Week: Mehr Wohnungen? Das wird schwierig...

Bis zum 2. Oktober 2023 die Steuererklärung 2022 abgeben

Ursprünglich war der 31. Juli der Stichtag zur Abgabe der Steuererklärung. Wer zur Abgabe verpflichtet ist, hat coronabedingt mehr Zeit: So war es schon für die Steuererklärung für das Jahr 2021, die spätestens am 31. Oktober 2022 beim Finanzamt sein musste. Und auch den Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung 2022 hat der Fiskus nach hinten verschoben: Bis zum 2. Oktober 2023 muss sie dem zuständigen Finanzamt vorliegen. Alle, die ihre Steuererklärung für 2022 von einem Lohnsteuerhilfeverein oder eine*r Steuerberater*in machen lassen, haben länger Zeit – nämlich bis zum 31. Juli 2024.

Frist für Antrag auf Hilfe für Öl-, Flüssiggas- oder Pelletheizung läuft Ende Oktober ab

Ob Öl, Flüssiggas, Kohle oder Holz: Der Kauf solcher Brennstoffe ging im Krisenjahr 2022 besonders ins Geld. Betroffene, die zwischen 1. Januar und 1. Dezember 2022 mindestens einmal zu hohe Preise zahlen mussten, können einen Antrag auf staatliche Hilfe noch bis Ende Oktober stellen. Am 30. Oktober 2023 läuft die Frist für die Anträge ab. Alle, deren Antrag bewilligt wurde, können mit einer Überweisung zwischen 100 und 2.000 Euro rechnen. Weitere Infos hierzu und einen Rechner, mit dem Sie Ihren Erstattungsanspruch ermitteln können, gibt es bei der Verbraucherzentrale.

Antragsverfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit ändert sich

Zum 1. Oktober 2023 ändert sich das Antragsverfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit. Pflegekassen sind verpflichtet, über einen Antrag auf Ermittlung eines Pflegegrades innerhalb bestimmter Fristen zu entscheiden. Bei Überziehung müssen die Kassen 70 Euro für jede Woche der Fristüberschreitung an den/die Versicherte*n zahlen. Die Pflegekasse muss nicht zahlen, wenn sie nicht die Verantwortung dafür trägt, dass es zu einer Fristüberschreitung kam. Das ist etwa der Fall, wenn der oder die Versicherte einen Begutachtungstermin wegen eines Krankenhausaufenthaltes abgesagt hatte. Lesen Sie weitere Einzelheiten zu den Änderungen beim Antragsverfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit.

Strom- und Gasanbieter wechseln – So geht’s

Es kann sich wieder lohnen, den Strom- und Gasanbieter zu wechseln. Vergleichen Sie einmal im Jahr den Tarif Ihres Anbieters mit den Tarifen der Konkurrenz. Laut Verbraucherzentrale sind wieder zwei- bis dreistellige Einsparungen möglich. Hier erfahren Sie, wie Sie bei einem Wechsel am besten vorgehen.

Brückentage 2024: So lässt sich mehr Urlaub rund um die Feiertage herausholen

Allmählich ist es Zeit, den Urlaub für das Schaltjahr 2024 zu planen. Mit den Brückentagen rund um Feiertage brauchen Sie nur wenig Urlaub beantragen und haben trotzdem mehrere Tage am Stück frei.

  • Ostern – 8 Tage Urlaub, 14 Tage frei: Karfreitag fällt im kommenden Jahr auf den 29. März, Ostermontag auf den 1. April. Sie haben also 4 Tage am Stück frei. Wenn Sie von Montag, den 25. März bis Gründonnerstag, den 28. März Urlaub beantragen, kommen Sie auf 4 Urlaubstage. Beantragen Sie zusätzlich von Dienstag nach Ostern bis zum 5. April Urlaub, sind es weitere 4 Urlaubstage. Plus Wochenende sind es insgesamt also 14 freie Tage.
  • Tag der Arbeit – 4 Tage Urlaub, 9 Tage frei: Der Tag der Arbeit am 1. Mai fällt 2024 auf einen Mittwoch. Beantragen Sie Urlaub für den 29. April (Montag) plus den 30. April (Dienstag). Zusammen mit dem Wochenende davor haben Sie dann schon 5 freie Tage an einem Stück. Wenn Sie zusätzlich für den 2. Mai (Donnerstag) und den 3. Mai (Freitag) Urlaub beantragen, kommen Sie zusammen mit dem darauffolgenden Wochenende auf 9 freie Tage.
  • Christi Himmelfahrt – 1 Tag Urlaub, 4 Tage frei: Christi Himmelfahrt fällt traditionell auf einen Donnerstag, im kommenden Jahr auf den 9. Mai. Nehmen Sie am 10. Mai einen Tag Urlaub und kommen so mit dem Wochenende auf 4 freie Tage.
  • Pfingsten – 4 Tage Urlaub, 9 Tage frei: Pfingstsamstag ist 2024 am 18. Mai. Bis einschließlich Pfingstmontag haben Sie ohnehin 3 freie Tage. Wenn Sie dann ab Dienstag nach Pfingsten 4 Tage Urlaub nehmen, haben Sie mit dem Wochenende 9 freie Tage.
  • Fronleichnam – 1 Tag Urlaub, 4 Tage frei: Am 30. Mai 2024 ist in einigen Bundesländern Fronleichnam – traditionell ein Donnerstag. Wer für Freitag 1 Tag Urlaub beantragt, kommt mit Samstag und Sonntag auf 4 freie Tage.
  • Tag der Deutschen Einheit – 1 Tag Urlaub, 4 freie Tage: 2024 fällt der 3. Oktober, der Tag der Deutschen Einheit, auf einen Donnerstag. Nehmen Sie am 4. Oktober 1 Tag Urlaub und genießen so 4 freie Tage an einem Stück!
  • Buß- und Bettag – 4 Tage Urlaub, 9 Tage frei: Am 20. November 2024 – ein Mittwoch – ist in Sachsen Buß- und Bettag. Nehmen Sie am 18. und 19. November Urlaub sowie am 21. und 22. November. Zusammen mit den beiden Wochenenden ergibt das 9 freie Tage.
  • Weihnachten – 5 Tage Urlaub, 12 Tage frei: Der erste und zweite Weihnachtsfeiertag sind im kommenden Jahr ein Mittwoch und ein Donnerstag. Beantragen Sie für den 23./24. Dezember zwei (bzw. anderthalb) Urlaubstage, einen weiteren für den 27. Dezember sowie je einen für Montag, den 30. Dezember und Dienstag, den 31. Dezember. Mit den beiden Wochenenden plus Neujahr haben Sie 12 Tage am Stück frei.

 

Podcast: Schluss, aus, Basta!

Nein, ganz so eindeutig kommunizierte die Europäische Zentralbank nicht, dass die gerade beschlossene Leitzinserhöhung um 25 Basispunkte die letzte des aktuellen Zyklus sein würde. Aber auch wenn die EZB sich die Tür zu weiteren Zinsschritten einen Spalt weit offen lässt, ist unser Chefvolkswirt Carsten Brzeski überzeugt, dass keine weitere Erhöhung folgen wird. Im Gespräch mit Sebastian Franke erklärt er in Folge 221 unseres Podcasts, was ihn zu dieser Ansicht bringt und warum die EZB Diskussionen darüber vermeiden will, ob in absehbarer Zeit womöglich schon wieder Zinssenkungen ins Haus stehen.

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Chart of the Week: Mehr Wohnungen? Das wird schwierig...

Mit einer unerfreulichen Nachricht wartete kürzlich das Statistische Bundesamt auf: Nur noch knapp 1,7 Millionen Quadratmeter Wohnfläche in neu zu errichtenden Wohngebäuden wurden im Juni 2023 genehmigt. Das ist so wenig wie seit zehn Jahren nicht mehr – niedriger lag der Wert zuletzt im Januar 2013. Die Anzahl der Wohnungen beläuft sich dabei auf 16.723. Für das erklärte Ziel der Bundesregierung von 400.000 Wohnungen pro Jahr, die beispielsweise auch der Mieterbund bereits seit Jahren fordert, wäre rund das Doppelte erforderlich – und hinzu kommt noch, dass nicht alle genehmigten Bauvorhaben auch zur Umsetzung gelangen.

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