Rentenversicherung: Studium im Ausland

So zählt diese Zeit zur Rente

Studium-Ausbildung 4 min Lesedauer 04.10.2022
junge Frau sitzt auf einem Steg in Dämmerung

Ob Dänemark, Spanien oder die USA: Hauptsache raus in die Welt! Davon träumen viele Studierende. Nicht wenige setzen diesen Traum auch tatsächlich um: Laut Statistischem Bundesamt gingen im Jahr 2019 etwa 137.900 Studierende ins Ausland. Österreich, die Niederlande und das Vereinigte Königreich waren besonders beliebte Länder. Ein Thema, das beim Auslandsaufenthalt jedoch oft übersehen wird, ist die Rente. Was Studierende tun müssen, damit diese Zeit zur Rente zählt und warum sie damit nicht zu lange warten sollten, lesen Sie hier.

Was bringt die Studienzeit im Ausland für die Rente?

Mehr Rente gibt es zwar durch das Hochschulstudium im Ausland nicht, doch die Uni-Zeit kann sich trotzdem positiv auf das Rentenkonto auswirken. Denn obwohl während des Studiums oft keine Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden, kann diese Zeit zur großen Wartezeit von 35 Jahren zählen. Das gilt sowohl für das Studium in Deutschland, als auch für Studienzeiten im Ausland. Jedoch nur unter ein paar Voraussetzungen: „Der Besuch einer allgemeinbildenden Schule, einer Fach- oder Hochschule kann ab dem 17. Geburtstag anerkannt werden”, erklärt Silke Pottin von der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Damit die Studienzeit als Anrechnungszeit gilt, müsse der Aufwand jedoch mindestens 20 Stunden pro Woche betragen. Dazu zählt laut Pottin:

  • die Anwesenheitszeit an der Ausbildungsstätte,
  • die häusliche Vorbereitungszeit und
  • der zeitliche Aufwand für die Schulwege.

Wichtig: Maximal werden acht Jahre als Anrechnungszeit berücksichtigt.

Rentenanspruch und Anrechnungszeiten

„Anrechnungszeiten gehören zu den beitragsfreien Zeiten“, erklärt Pottin. Das Gute ist: Diese Zeiten können trotzdem bei der Rente berücksichtigt werden, damit keine Lücken auf dem Rentenkonto entstehen. Neben dem Studium im In- und Ausland gehören auch Krankheit, Schwangerschaft oder Arbeitslosigkeit zu den Versicherungszeiten. Die Vorversicherungszeit von 35 Jahren muss erfüllt sein, wenn später eine Altersrente für langjährig Versicherte oder für Schwerbehinderte beantragt werden soll. Dafür zählen auch die Anrechnungszeiten mit.

Rentenversicherung: Jobben im Ausland

Ein Studium im Ausland kann teuer werden. Deshalb entscheiden sich viele Studierende dazu, neben der Uni zu jobben. Doch müssen sie in diesem Fall während des Auslandsaufenthaltes in die Rentenversicherung einzahlen? „Nein, eine Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen in die Deutsche Rentenversicherung besteht nicht“, klärt Pottin auf. Aber: Nur wer überwiegend studiert, kann diese Zeit für die Rente anrechnen lassen. „Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ich in Vollzeit studiere und abends noch ein paar Stunden berufstätig bin“, erklärt die Expertin. Wer hingegen in Vollzeit arbeite und nur im Umfang von weniger als 20 Stunden pro Woche studiere, könne nicht von der Anrechnungszeit profitieren.

Rente: Das müssen Studierende tun

Damit Studierende ihre Studienzeit im In- oder Ausland anrechnen können, müssen sie nachweisen:

  • wann das Studium begonnen hat,
  • wann das Studium zu Ende war,
  • dass sie die Hochschule durchgehend besucht haben.

Doch viele Studierende wissen laut Pottin nicht, dass sie dafür unter anderem die Semesterbescheinigungen aufheben müssen. So können sie belegen, dass sie durchgehend an der Uni eingeschrieben waren. „Ein erfolgreicher Abschluss ist aber kein Muss“, sagt die Expertin. Außerdem müssen die Zeugnisse nicht auf Deutsch übersetzt werden. Die Unterlagen können per Post, per E-Mail oder online eingereicht werden und sollten idealerweise an den jeweils zuständigen Versicherungsträger gehen.

Tipp: Theoretisch hat man für die Nachweise bis zur Rente Zeit. Doch Pottin rät dazu, damit nicht zu lange zu warten. „Je mehr Zeit zwischen dem Ende der Ausbildung und dem Rentenbeginn liegt, desto wahrscheinlicher ist es, dass man nicht mehr alle Unterlagen zur Hand hat.“

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