Schuldner*in ändern? So geht's!

Für Ihre Baufinanzierung haben wir einen Darlehensvertrag geschlossen. Vielleicht möchte eine Person raus aus dem Vertrag? Das wäre eine Schuldhaftentlassung. Oder eine neue Person möchte in den Vertrag einsteigen? Das wäre ein Schuldbeitritt. Beides ist eine Schuldner*in-Änderung.

Wann ist eine Schuldner*in-Veränderung möglich?

Erst wenn die Baufinanzierung vollständig ausgezahlt ist, ist unter bestimmten Voraussetzungen der Wechsel einer Schuldnerin oder eines Schuldners möglich.

Voraussetzungen:
 

Scheidung, Gütertrennung oder Todesfall

  • Eine Schuldhaftentlassung prüfen wir ausschließlich bei: Scheidung, nachgewiesener   oder einer Erbauseinandersetzung, wenn eine darlehensnehmende Person gestorben ist.
  • Die Summe aller Darlehen zu einem Objekt muss mindestens 75.000 Euro sein.
  • Außerdem benötigt es eine gute Bonität der verbleibenden Darlehensnehmerin oder des verbleibenden Darlehensnehmers.
  • Am Ende müssen wir dem Ganzen zustimmen. 
     

Änderung zum Zinsbindungsende

  • Sie können eine Änderung zum nächsten Zinsbindungsende vornehmen. Liegt das Zinsbindungsende aller Darlehen in den nächsten 6 Monaten, ist das kostenfrei. Während der Zinsbindung ist eine Schuldhaftentlassung nur in Ausnahmenfällen möglich.
     

Schuldbeitritt nur bei Objektwechsel

  • Ein Schuldbeitritt wird grundsätzlich nur in Verbindung mit einem Objektwechsel geprüft.

Leider nicht möglich:

  • Keine Kombination mit KfW-Darlehen
    Eine Schuldhaftentlassung in Kombination mit einem KfW-Darlehen bieten wir grundsätzlich nicht an. Ausnahme: Die Zinsbindung endet in den nächsten 6 Monaten.
  • Keine Kombination mit abgetretenem Bausparvertrag / abgetretener Lebensversicherung

  • Keine Schuldübernahme durch Dritte
    Bitte beachten Sie: Ein Austausch aller Darlehensnehmer*innen - also eine Schuldübernahme durch Dritte - ist nicht möglich.

Ausnahme: Während der Zinsbindung

Für eine Schuldhaftentlassung während der Zinsbindung entstehen Kosten nach unserem Preis- und Leistungsverzeichnis.

Auch nach der Schuldhaftentlassung profitieren Sie weiterhin von Ihrem bisherigen attraktiven Zinssatz Ihres ING-Darlehens.

So geht's!

Eine Änderung der Schuldner*in ist eine wichtige Veränderung im Darlehensvertrag. Das will gut überlegt sein:
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    Gemeinsame Entscheidung treffen

    Entscheiden Sie vorab: Wer übernimmt in Zukunft das Darlehen und die Raten? Das kann nur eine Person sein, die jetzt schon Darlehensnehmerin oder Darlehensnehmer ist.

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    Persönliche Daten überprüfen

    Prüfen Sie vorab, ob Ihre hinterlegten Daten bei uns noch aktuell sind.

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    Dokumente ausfüllen und unterschreiben

    Wir brauchen von Ihnen: 

     

    • Antrag auf Schuldner*in-Veränderung
      Sind Sie die Person, die das Darlehen übernehmen möchte? Dann stellen Sie bitte den Antrag (PDF, 889 KB).
      Befüllen Sie alle Datenfelder im Antrag und die Daten zum Objekt. Ganz wichtig: Alle zukünftigen Darlehensnehmenden unterschreiben den Antrag.
    • Anlage zur Schuldner*in-Veränderung
      Sind Sie die Person, die aus dem Darlehensvertrag entlassen werden möchte? Dann füllen Sie im selben Antrag (PDF, 889 KB) die „Anlage zum Baufinanzierungsantrag Schuldnerveränderung" vollständig aus und unterschreiben Sie diese bitte.
    • Persönliche Bonitätsunterlagen
      Damit wir über Ihren Antrag entscheiden können, brauchen wir auch Unterlagen zu Ihrer persönlichen Bonität. Welche das in Ihrem konkreten Fall sind, entnehmen Sie bitte dem Infoblatt (PDF, 67 KB).
    • Ergänzende Objektunterlagen
      In jedem Fall brauchen wir einen aktuell gültigen Energieausweis.
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    Dokumente hochladen

    Prüfen Sie bitte noch einmal, ob alle Dokumente vollständig sind. Wenn ja, können Sie einfach den Dokumenten-Upload nutzen.
    Wie das geht, sehen Sie im Video „Dokumente richtig hochladen".
    Oder doch lieber mit der Post? Dann schicken Sie uns den Antrag und die Anlage bitte im Original - und alle weiteren Unterlagen als Kopie.

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    Abwarten bis zur Entscheidung

    Wenn mindestens der Antrag mit Anlage sowie Ihre Bonitäts- und Objektunterlagen bei uns angekommen sind, prüfen wir Ihren Änderungswunsch.

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    Das Ergebnis erfahren

    Sobald die Entscheidung da ist, melden wir uns bei Ihnen. Unsere Prüfung führt zu einem dieser beiden Ergebnisse:

    • Entweder sind wir mit der Vertragsänderung einverstanden –dann erhalten Sie von uns ein neues Vertragsangebot.

    • Oder Ihr Antrag wurde genau geprüft und abgelehnt. Auch das kommt vor - und wir bedauern, wenn Ihre Vorstellungen sich nicht so umsetzen lassen. Bei der Entscheidung fließen viele Faktoren mit ein. 
      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen keine weiteren Hintergründe nennen können.

Antragsunterlagen

Den Antrag für die Schuldner*in-Veränderung samt Anlagen und das Infoblatt mit einer Liste der Unterlagen, die wir von Ihnen benötigen, finden Sie hier:

Zum Antrag (PDF, 889 KB)

Zum Infoblatt (PDF, 67 KB)

So funktioniert's am besten: Antrag zunächst abspeichern, das gespeicherte Dokument öffnen - und erst dann Daten eintragen.