Bargeld & Geldautomaten
Sie haben Fragen rundum die Themen Bargeld nutzen, ein- und auszahlen? Dann finden Sie hier alle relevanten Antworten.
Direkt zu folgenden Themen:
Bargeld ein- und auszahlen
Sie bekommen zum Start der Laufzeit eine Bestätigung der Kontoeröffnung.
Zum Jahresabschluss bekommen Sie zusätzlich einen Kontoauszug:
Da sehen Sie die Umsätze und die Zinsgutschrift.
Sie bekommen den Kontoauszug in Ihre Post-Box.
Das ist kostenlos.
Oder Sie bekommen den Kontoauszug mit der Post.
Dann bezahlen Sie die Portokosten.
In der ING App:
- Öffnen Sie unsere ING App.
- Tippen Sie ganz unten rechts auf „Service“.
- Dann gehen Sie unter „Funktionen verwalten“ auf „Freistellungsauftrag“.
- Nun können Sie Ihren Freistellungsauftrag einrichten, ändern oder löschen.
Im Online-Banking:
- Loggen Sie sich ins Online-Banking ein.
- Klicken Sie auf „Einstellungen“.
- Gehen Sie auf „Service“.
- Hier können Sie Ihren Freistellungsauftrag einrichten, ändern oder löschen.
- Es gibt ein Erklärvideo: So richten Sie Ihren Freistellungsauftrag ein (YouTube, 1:54 Min.).
Bitte beachten Sie:
Wenn Sie Ihren Freistellungsauftrag ändern:
- Ihr Freistellungsauftrag muss mindestens so hoch bleiben wie bisher.
- Ändern kann man den Freistellungsauftrag nur im laufenden Jahr.
- Ist das Jahr vorbei, können Sie alles nachträglich regeln mit der Steuererklärung beim Finanzamt.
Wenn Sie Ihren Freistellungsauftrag löschen:
- Vielleicht haben Sie dieses Jahr schon Zinserträge erwirtschaftet.
Dann wird der Freistellungsauftrag nicht sofort gelöscht.
Zuerst wird der Freistellungsauftrag reduziert bis zur Höhe des bereits ausgeschöpften Sparerpauschbetrags.
Diese Änderung ist befristet bis zum Jahresende. Wenn das Jahr zu Ende ist, löschen wir Ihren Freistellungsauftrag endgültig. - Vielleicht löschen Sie alle Konten und Depots bei uns.
Dann löschen wir Ihren Freistellungsauftrag automatisch, wenn das Jahr vorbei ist. - Vielleicht haben Sie Ihren Freistellungsauftrag dieses Jahr nicht genutzt.
Dann können Sie ihn noch zum 1. Januar dieses Jahres widerrufen. Das müssen Sie bitte schriftlich machen.
Wenn Sie einen Freistellungsauftrag zu zweit einreichen:
- Vielleicht hat einer von Ihnen schon einen einzelnen Freistellungsauftrag.
Dann prüfen Sie bitte den Einzel-Freistellungsauftrag. Gibt es da schon einen Verbrauch? - Wenn nicht, löschen Sie den Einzel-Freistellungsauftrag bitte im Online-Banking.
- Wenn ja, gilt für den neuen Freistellungsauftrag: Er muss mindestens so hoch sein wie der bisherige Verbrauch.
Bargeld und Schecks
Sie bekommen zum Start der Laufzeit eine Bestätigung der Kontoeröffnung.
Zum Jahresabschluss bekommen Sie zusätzlich einen Kontoauszug:
Da sehen Sie die Umsätze und die Zinsgutschrift.
Sie bekommen den Kontoauszug in Ihre Post-Box.
Das ist kostenlos.
Oder Sie bekommen den Kontoauszug mit der Post.
Dann bezahlen Sie die Portokosten.
In der ING App:
- Öffnen Sie unsere ING App.
- Tippen Sie ganz unten rechts auf „Service“.
- Dann gehen Sie unter „Funktionen verwalten“ auf „Freistellungsauftrag“.
- Nun können Sie Ihren Freistellungsauftrag einrichten, ändern oder löschen.
Im Online-Banking:
- Loggen Sie sich ins Online-Banking ein.
- Klicken Sie auf „Einstellungen“.
- Gehen Sie auf „Service“.
- Hier können Sie Ihren Freistellungsauftrag einrichten, ändern oder löschen.
- Es gibt ein Erklärvideo: So richten Sie Ihren Freistellungsauftrag ein (YouTube, 1:54 Min.).
Bitte beachten Sie:
Wenn Sie Ihren Freistellungsauftrag ändern:
- Ihr Freistellungsauftrag muss mindestens so hoch bleiben wie bisher.
- Ändern kann man den Freistellungsauftrag nur im laufenden Jahr.
- Ist das Jahr vorbei, können Sie alles nachträglich regeln mit der Steuererklärung beim Finanzamt.
Wenn Sie Ihren Freistellungsauftrag löschen:
- Vielleicht haben Sie dieses Jahr schon Zinserträge erwirtschaftet.
Dann wird der Freistellungsauftrag nicht sofort gelöscht.
Zuerst wird der Freistellungsauftrag reduziert bis zur Höhe des bereits ausgeschöpften Sparerpauschbetrags.
Diese Änderung ist befristet bis zum Jahresende. Wenn das Jahr zu Ende ist, löschen wir Ihren Freistellungsauftrag endgültig. - Vielleicht löschen Sie alle Konten und Depots bei uns.
Dann löschen wir Ihren Freistellungsauftrag automatisch, wenn das Jahr vorbei ist. - Vielleicht haben Sie Ihren Freistellungsauftrag dieses Jahr nicht genutzt.
Dann können Sie ihn noch zum 1. Januar dieses Jahres widerrufen. Das müssen Sie bitte schriftlich machen.
Wenn Sie einen Freistellungsauftrag zu zweit einreichen:
- Vielleicht hat einer von Ihnen schon einen einzelnen Freistellungsauftrag.
Dann prüfen Sie bitte den Einzel-Freistellungsauftrag. Gibt es da schon einen Verbrauch? - Wenn nicht, löschen Sie den Einzel-Freistellungsauftrag bitte im Online-Banking.
- Wenn ja, gilt für den neuen Freistellungsauftrag: Er muss mindestens so hoch sein wie der bisherige Verbrauch.