Fragen und Antworten zum Sparbrief
Hier finden Sie die Fragen rund um unseren Sparbrief. Die Antworten gibt es direkt dazu.
Rund um die Eröffnung
Das ist ganz einfach und geht in nur 3 Schritten:
- Loggen Sie sich einfach in Ihr Internetbanking ein. Unter „Konto eröffnen“ finden Sie den Sparbrief in der Kategorie Sparen oder klicken Sie einfach hier. Pro Kundin oder Kunde bzw. Gemeinschaftskundinnen oder -kunden, können jeweils bis zu fünf Sparbriefe eröffnet werden.
- Legen Sie den Betrag fest und stellen Sie sicher, dass Ihr Referenzkonto (Extra-Konto oder Girokonto) ausreichend gedeckt ist.
- Entscheiden Sie sich für einen Laufzeit.
Gut zu wissen: Sie können Sparbriefe nur eröffnen, wenn Sie schon Kundin oder Kunde bei uns sind. Also wenn Sie zum Beispiel schon ein Extra-Konto bei uns haben.
- Sie sind schon Kundin oder Kunde bei uns – haben also zum Beispiel ein Extra-Konto.
- Sie sind eine Privatperson mit Wohnsitz in Deutschland und führen den Sparbrief auf eigene Rechnung.
Sie können den Sparbrief nur eröffnen, wenn der oder die Minderjährige schon Kundin oder Kunde bei uns ist. Dann geht das ganz einfach im Internetbanking. Loggen Sie sich ein und gehen Sie auf „Konto eröffnen“. Dort finden Sie den Sparbrief oder klicken Sie einfach hier.
Den Eröffnungsauftrag geben Sie dann einfach mit Ihrem Freigabe-Verfahren frei.
Ja, das ist möglich, wenn Sie bereits ein Gemeinschaftskonto bei uns haben. Dann gehts ganz einfach im Internetbanking. Loggen Sie sich ein und gehen Sie auf „Konto eröffnen“. Dort finden Sie den Sparbrief oder klicken Sie einfach hier.
Kontoführung
Ihren Sparbrief führen Sie bequem und flexibel im Online-Banking, also im Internetbanking oder in der App.
Wenn Sie Ihren neuen Sparbrief im Internetbanking eröffnet haben, stellen wir Ihnen alle Informationen und Kontoauszüge immer direkt in Ihre Post-Box. Ihr Vorteil: Sie vermeiden lästigen Papierkram und bekommen alle wichtigen Informationen und Kontoauszüge digital.
Zu Ihrer Sicherheit ist der Zugang zum Online-Banking besonders geschützt. Ihre erforderlichen Zugangsdaten sind die Internetbanking PIN mit Ihrem Freigabeverfahren (iTAN-Liste/App Banking to go/photoTAN).
Wir helfen Ihnen gerne weiter, wenn Sie Ihre Zugangsdaten vergessen haben.
Sie erhalten einmal im Jahr einen Kontoauszug in Ihre Post-Box, der Ihre jährliche Zinsgutschrift ausweist.
Eine tagesaktuelle Auskunft über Ihren Kontostand sowie über Ihre Kontoumsätze erhalten Sie kostenlos im Online-Banking, also im Internetbanking und in der App.
Am einfachsten und schnellsten können Sie den Freistellungsauftrag direkt im Internetbanking einrichten, ändern oder löschen.
Bitte beachten Sie:
- Ändern Sie Ihren Freistellungsauftrag, muss der neue Auftrag mindestens über die Höhe des aktuell ausgeschöpften Freistellungsbetrags lauten.
- Löschen Sie Ihren Freistellungsauftrag, aber haben bereits Zinserträge in diesem Jahr erwirtschaftet, wird der Freistellungsauftrag zunächst bis zur Höhe des aktuell ausgeschöpften Sparerpauschbetrags reduziert und diese Änderung bis zum Jahresende befristet. Zum Jahresende löschen wir Ihren Freistellungsauftrag dann endgültig.
- Löschen Sie alle Konten/Depots bei uns, müssen Sie zusätzlich einen separaten Auftrag zur Löschung Ihres Freistellungsauftrags stellen.
- Sofern ein Freistellungsauftrag im laufenden Jahr noch nicht in Anspruch genommen wurde, kann er auch zum 01.01. des laufenden Jahres schriftlich widerrufen werden.
Wenn Sie mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin einen gemeinschaftlichen Freistellungsauftrag einreichen, achten Sie bitte auf folgende Punkte:
- Wenn einer von beiden zu einem früheren Zeitpunkt einen einzelnen Freistellungsauftrag eingereicht hat, muss dieser Einzel-Freistellungsauftrag im Internetbanking gelöscht werden, solange kein Verbrauch vorliegt.
- Falls bereits ein Verbrauch stattgefunden hat, achten Sie bitte auf die Höhe des neu eingereichten Freistellungsauftrags (mindestens die Höhe des aktuellen Verbrauchs).
Erklärvideo: So richten Sie Ihren Freistellungsauftrag ein. (YouTube, 0:50 min)
Ein-/Auszahlung
Der Anlagebetrag wird bei der Einrichtung des Sparbriefs einfach und bequem von einem Girokonto Ihrer Wahl oder einem Extra-Konto eingezogen.
14 Tage vor Fälligkeit erhalten Sie von uns eine Benachrichtigung über die Fälligkeit in Ihre Post-Box. Sofern Sie uns keine anderslautende Weisung erteilen, zahlen wir das Guthaben aus dem Sparbrief (inkl. erwirtschafteter Zinsen) auf das in der Nachricht genannte Konto aus.
Ihre Sparbrief-Zinsen schreiben wir Ihnen automatisch zum Jahresende gut.
Nicht freigestellte Zinsen unterliegen der Abgeltungsteuer. Dadurch kann sich der gutgeschriebene Zinsbetrag zum Ende des Jahres verringern. Mit einem Freistellungsauftrag (Sparer-Pauschbetrag) beauftragen Sie Ihre Bank, anfallende Kapitalerträge vom automatischen Steuerabzug freizustellen. Ohne diesen Auftrag führt die Bank 25% Kapitalertragsteuer sowie 5,5% Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an das Finanzamt ab.
Wie Sie einen Freistellungsauftrag einrichten, erfahren Sie hier.
Anlagebetrag und Laufzeit
- Mindestanlagebetrag: 2.500 Euro
- Maximalanlagebetrag: 500.000 Euro
Der Anlagebetrag wird zu Beginn der Laufzeit fest vereinbart. Deshalb ist eine Aufstockung während der Laufzeit nicht möglich.
Eine Teilauszahlung ist während der Laufzeit nicht möglich.
Eine Gesamtauszahlung und somit eine Kündigung des Vertrags kann nur aus wichtigem Grund getätigt werden.
Ein wichtiger Grund liegt in den folgenden Fällen vor und muss mit einem Nachweis belegt werden:
- Tod des Kontoinhabers
- Scheidung
- Persönliche Notsituation (z.B. Privatinsolvenz)
Sie erhalten rechtzeitig vor Fälligkeit von uns eine Benachrichtigung in Ihre Post-Box. Sofern Sie uns keine anderslautende Weisung erteilen, zahlen wir das Guthaben aus dem Sparbrief (inkl. erwirtschafteter Zinsen) auf das in der Nachricht genannte Konto aus.