Die Krankenkasse wechseln

Was dafür spricht und wie es funktioniert

Verbrauchertipps 4 min Lesedauer 23.08.2022
Krankenkassenwechsel

Der Wechsel zu einer günstigeren gesetzlichen Krankenkasse ist unkomplizierter als viele denken. Aber wann lohnt es sich überhaupt?

Sie sind Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse? Sie müssen dort nicht für den Rest Ihres Lebens bleiben. Mit einem Wechsel können Sie Geld sparen und ein breiteres Angebot an Zusatzleistungen nutzen. Weitestgehend bieten alle gesetzlichen Krankenkassen das Gleiche: Sie zahlen die Krankheitskosten eines Versicherten in sämtlichen medizinischen Bereichen, die lebenswichtig sind. Die gesetzlichen Kassen unterscheiden sich jedoch in diesen Punkten:

  • Bei der Höhe des Zusatzbeitrags
  • Bei den Bonusprogrammen
  • Bei unterschiedlichen Zusatzleistungen
  • Beim Service

 

Anhaltspunkte für den Wechsel bei gesetzlichen Krankenkassen

Der allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) liegt 2022 bei 14,6% des Bruttoeinkommens. Zusätzlich erheben alle Krankenkassen einen Zusatzbeitrag. Beide Beitragsteile bezahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu je 50 Prozent. Ist der oder die Versicherte in Rente, kommt die gesetzliche Rentenversicherung für den Arbeitnehmeranteil auf. Doch Krankenkasse ist nicht gleich Krankenkasse.

  • Zusatzbeitrag: Wer einen höheren Spareffekt erzielen möchte, sollte sich die unterschiedlichen Zusatzbeiträge genauer anschauen. 2022 beträgt dieser durchschnittlich 1,3%. Für das kommende Jahr ist eine Erhöhung um 0,3 Prozentpunkte angekündigt. Teilweise unterscheidet sich die Höhe des Zusatzbeitrages jedoch deutlich, wie diese Beispiele zeigen: Die hkk erhebt aktuell einen Zusatzbeitrag von 0,69%, die BKK VBU von 1,6%.
  • Bonusprogramme: Viele Kassen bieten mit Bonusprogrammen weiteres Sparpotential. Beispielsweise „belohnen“ einige Kassen ihre Versicherten mit einem Geldbetrag, wenn sie an Vorsorgeprogrammen teilnehmen, nicht rauchen und Sport treiben. Die Höhe variiert jedoch von Kasse zu Kasse. Andere GKV übernehmen etwa die Kosten einer Zahnreinigung, wenn die Mitglieder erfolgreich Stempel für ihre Bonushefte sammeln.
  • Zusatzleistungen: Jeder Krankenkasse steht es außerdem frei, ihren Versicherten Zusatzleistungen anzubieten. Das kann beispielsweise bei der Vorsorge oder bei alternativen Heilmethoden sein. Ebenfalls zum Programm vieler Kassen gehört ein Zuschuss zu Sportkursen oder Stressabbau-Seminaren. Einige Anbieter locken Familien mit zusätzlichen Vorsorgechecks für Kinder und Jugendliche. Viele Kassen bieten außerdem Wahltarife. Mit diesen können sich Versicherte Beiträge zurückerstatten lassen oder spezielle Leistungen in Anspruch nehmen.
  • Service: Einige Kassen besitzen deutschlandweit ein dichtes Filialnetz. Andere setzen darauf, digital per Chat zu beraten. Vor einem Kassenwechsel sollten Versicherte ausloten, ob sie mit dem Serviceangebot der neuen Kasse zurechtkommen.

Und so gehen Sie bei einem Wechsel vor

Um eine lückenlose Krankenversicherung zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber in Deutschland vorgesehen, dass Sie trotz Kündigung krankenversichert bleiben, sollte die Versicherung bei der neuen Krankenkasse nicht (rechtzeitig) zustande kommen. Ausgeschlossen ist auch eine doppelte Krankenversicherung.

Schritt 1: Suchen Sie nach einer neuen Kasse und füllen Sie deren Mitgliedsantrag aus. Diesen finden Sie in der Regel online. Tragen Sie in den Antrag unbedingt den Beitrittstermin sowie den Namen Ihrer Vorversicherung ein. Für mitversicherte Familienangehörige oder Selbstständige gibt es zusätzliche Antragsformulare. Übrigens: Die neue Kasse veranlasst keinerlei Voruntersuchungen und schließt keine Leistungen bei einer Krankheit aus.

Schritt 2: Seit 2021 kümmern sich die Krankenkassen per Datenabgleich um den Wechsel-Termin. Sie brauchen Ihrer alten Kasse nicht mehr schriftlich zu kündigen. Die Frist liegt bei zwei Monaten zum Monatsende, wenn Sie zuvor mindestens 12 Monate bei Ihrer alten GKV versichert waren. Sonderkündigungsrechte durch eine Beitragserhöhung oder Arbeitgeberwechsel verkürzen diese Bindefrist. Achtung: Bei Wahltarifen sind Sie möglicherweise länger an Ihre bisherige Kasse gebunden.

Schritt 3: Leiten Sie die Bestätigung der neuen Krankenkasse an Ihren Arbeitgeber, die Agentur für Arbeit oder den Rentenversicherungsträger weiter. Das kann ganz formlos geschehen, eine elektronische Mitgliedsbescheinigung erhält der Arbeitgeber zusätzlich von der Krankenkasse.

Wann Sie außerordentlich kündigen können

Sie müssen 12 Monate Mitglied einer Krankenkasse sein, bevor Sie kündigen und zu einer neuen Kasse wechseln können. Eine Ausnahme besteht, wenn Ihre Kasse den Zusatzbeitrag erhöht. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, außerordentlich zu kündigen – auch dann wenn Sie noch nicht 12 Monate Krankenkassenmitglied sind. Mit Sonderkündigungsrecht haben Sie zwei Monate Zeit zu kündigen. Die Kasse ist verpflichtet, in dem Schreiben, in dem sie den neuen Zusatzbeitrag in Aussicht stellt, auf Ihr Kündigungsrecht hinzuweisen. Bei einem Wahltarif haben Sie im Fall von höheren Kosten ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Der Krankengeld-Wahltarif ist nach Ablauf der Mindestlaufzeit kündbar.

Aufgepasst: Kürzt Ihre Kasse die Zusatzleistungen oder streicht sie komplett, ist das kein Grund für eine außerordentliche Kündigung.

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