Alten- und behindertengerechte Wohnraumgestaltung

Schritt für Schritt zum Wohnen ohne Hindernisse

Bauen-Wohnen 5 min Lesedauer 16.11.2021
Barrierefreies Wohnen

Das eigene Zuhause ist ein Wohlfühl- und ein Rückzugsort. Im Alter oder im Fall einer Behinderung will kaum jemand die vertraute Umgebung verlassen. Wer von vornherein eine barrierefreie Wohnung oder Immobilie hat, ist klar im Vorteil. Aber auch im Nachhinein lässt sich eine alten- und behindertengerechte Wohnraumgestaltung ermöglichen. In fünf Schritten zum Wohnen ohne Hindernisse.

Schritt 1: Mit kleinen Maßnahmen zur Barrierefreiheit

Nicht immer sind für barrierefreies Wohnen große Umbauten nötig. Mitunter reichen schon kleine Maßnahmen aus. Das sind etwa

  • zusätzliche Haltegriffe im Bad und in anderen Zimmern
  • ein Toilettenaufsatz oder
  • eine Notrufeinrichtung.
  • Eine (mobile) Rampe macht es möglich, mit einem Rollator oder einem Rollstuhl über kleinere Stufen vor der Haustür ins Haus zu kommen.

Schritt 2: Unabhängige Beratung in Sachen Wohnen ohne Hindernisse

Sind für eine alten- und behindertengerechte Wohnraumgestaltung doch größere Umbauten nötig, sollten Sie sich auf Experten verlassen, die wissen, wie Ihr Badezimmer barrierefrei wird oder wie eine barrierefreie Küche aussieht. Unabhängige Beratungen gibt es bei Verbraucherzentralen oder Wohlfahrtsorganisationen wie etwa der Caritas. Auch Handwerksfachbetriebe geben Auskunft.

Schritt 3: Barrierefreie Innenräume – das lässt sich machen

Wer im Alter und/oder bei körperlichen Einschränkungen komfortabel und sicher in der eigenen Wohnung oder seinem Haus leben will, sollte sich dort barrierefrei bewegen können. Also weg mit Schwellen und anderen Hindernissen, her mit zusätzlichen Griffen sowie Lichtschaltern und Steckdosen in bedienfreundlicher Höhe.

So werden die einzelnen Räume, die Terrasse, der Keller und der Hauseingang bequem, sicher und vor allem ohne fremde Hilfe nutzbar:

  • Mit einem Treppenlift können Sie mühelos obere Etagen oder den Keller erreichen. Ein solcher Lift lässt sich bei vielen Treppenformen nachträglich einbauen. Schwieriger, aber nicht aussichtslos, ist es bei Wendeltreppen.
  • (Badezimmer-)Türen haben nach Angaben der Aktion Barrierefreies Bad eine Breite von mindestens 80 Zentimeter. So gelangen Sie auch mit Gehhilfe oder Rollstuhl bequem ins Bad. Vor den Türen gibt es eine Fläche von mindestens 1,20 Meter mal 1,20 Meter, damit Sie mit einem Rollstuhl wenden oder rangieren können.
  • Vor dem Waschbecken eines barrierefreien Bads gibt es im Idealfall ausreichend Platz zum Sitzen, wenn Sie nicht dazu in der Lage sind, sich im Stehen zu waschen. Wichtig ist ein rutschsicherer Bodenbelag, die Aktion Barrierefreies Bad empfiehlt die Rutschfestigkeitsklasse R10. Die bodengleiche Dusche hat Platz für einen Hocker. Eine alters- und behindertengerechte Badewanne hat neben einer niedrigen Einstiegshöhe eine rutschsichere Oberfläche.
  • Wenn Sie Ihr Badezimmer barrierefrei umbauen lassen, kommt es auch auf höhenverstellbare Toiletten an. Stützgriffe an den Wänden sind nach der DIN-Norm für barrierefreie Badezimmer 28 Zentimeter über der Sitzhöhe angebracht.
  • In der Küche sind Oberschränke tief angebracht und Haushaltsgeräte so platziert, dass sie bequem zu bedienen sind.
  • Mit einem schnurlosen Telefon sorgen Sie dafür, dass Sie nicht über umherliegende Kabel stolpern.

Schritt 4: Rechte als Mieter für die barrierefreie Wohnung kennen

Grundsätzlich gilt: Alte und pflegebedürftige Menschen haben ein Recht auf eine barrierefreie Wohnung. Allerdings gilt auch: „Für die Kosten müssen Mieter –selbst aufkommen“, sagt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund.

Bei einem Auszug aus der Wohnung kann der Vermieter zudem auf seinem Recht auf Rückbau bestehen. Das bedeutet: Mieter sind verpflichtet, den ursprünglichen Zustand der Mietwohnung bei ihrem Auszug wiederherzustellen.

Tipp: Vor Umbauarbeiten für eine barrierefreie Wohnung sollten Mieter und Vermieter schriftlich eine sogenannte Modernisierungsvereinbarung schließen. Darin können vorab alle Fragen geklärt werden.

Das Thema Barrierefreiheit in Mietangelegenheit regelt Paragraph 554 des Bürgerlichen Gesetzbuches. „Hat der Mieter nach dem Gesetz Anspruch auf Zustimmung zu einem barrierefreien Umbau und der Vermieter erteilt die Erlaubnis nicht, muss der Mieter klagen, wenn er seinen Anspruch durchsetzen will“, sagt Hartmann.

Schritt 5: Förderung für alten- und behindertengerechte Wohnraumgestaltung prüfen

Wenn Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus barrierefrei gestalten möchten, ist dies alles andere als günstig. „Allein der bloße Einbau einer bodengleichen Dusche im Badezimmer kann bis zu 5.000 Euro kosten“, sagt Irmtraud Swoboda, Bauherrenberaterin im Regionalbüro Wetzlar des Verbands Privater Bauherren (VPB). Für ein komplettes barrierefreies Badezimmer können leicht fünfstellige Beträge fällig werden. Ebenfalls hohe Summen kommen auf Sie zu, wenn Sie in Ihrer Immobilie einen Treppenlift einbauen oder die Küche altersgerecht umbauen lassen.

Möchten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen keinen Umzug in ein Pflegeheim, können Sie für den Umbau hin zum Wohnen ohne Hindernisse finanzielle Fördermittel in Anspruch nehmen:

  • Die Pflegekasse unterstützt Sie bei einer alten- und behindertengerechten Wohnraumgestaltung. Schon mit Pflegegrad 1 gibt die Pflegekasse bis zu 4.000 Euro dazu, damit Sie zum Beispiel Ihr Bad barrierefrei umbauen können – und das pro Person. Pro Haushalt sind Fördersummen von bis 16.000 Euro möglich.
  • Auch Einzelumbauten wie Handgriffe, mit denen Sie sich komfortabel und sicher in den eigenen vier Wänden bewegen können, übernimmt oft die Pflegekasse.
  • Noch mehr zum Thema altersgerechtes Wohnen und alle Infos zu günstigen Krediten rund um barrierefreies Wohnen.

Wichtig: Klären Sie erst die Finanzierung, bevor Sie Handwerksbetriebe für die alten- und behindertengerechten Wohnraumgestaltung beauftragen. Ansonsten gibt es keine Förderung.

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