Steuertipp: Einkommensteuerbescheid prüfen

Genauer hinschauen lohnt sich

Wissen 3 min Lesedauer 20.11.2020
Einkommensteuerbescheid

Zahlendreher, eine falsche Steuertabelle oder eine fehlerhafte Angabe zur Kinderzahl – nicht selten ist der Einkommensteuerbescheid unkorrekt. Deshalb ist es ratsam, den Bescheid genau zu checken. Denn ein rechtzeitiger Einspruch lohnt sich, um zu viel gezahlte Einkommensteuer zurückzubekommen.

Erfolgsaussichten beim Einspruch sind gut

Fast 3,5 Millionen Mal – so oft haben Steuerpflichtige im Jahr 2019 Einspruch gegen ihren Steuerbescheid eingelegt. Das geht aus einer aktuellen Statistik des Bundesfinanzministeriums (BMF) hervor. Insgesamt hatten die Finanzämter - zusammen mit den noch unerledigten Einsprüchen aus den Vorjahren – über 5,8 Millionen Einsprüche zu bearbeiten. Ein großer Teil der Einsprüche, rund 3,2 Millionen, wurden 2019 erledigt.

In fast zwei Drittel der Fälle (65,6%) konnten die Steuerpflichtigen einen Erfolg verbuchen: Die Bescheide wurden zu ihren Gunsten geändert. Erfolglos oder teilweise erfolglos waren der Statistik zufolge lediglich 14% der Einsprüche. Bei rund 20% der Einsprüche haben die Steuerpflichtigen einen Rückzieher gemacht.

Einkommensteuerbescheid prüfen: Worauf ist zu achten?

Die Sachbearbeiter der Finanzämter müssen in einer Anlage begründen, warum der Steuerbescheid von der Steuererklärung abweicht. Allerdings sind die Begründungen in den Unterlagen nicht immer vollständig. Checken Sie deshalb den Einkommensteuerbescheid auf folgende Punkte:

  • Das Finanzamt berücksichtigt Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen (zum Beispiel BAföG) richtig?
  • Erkennt die Finanzverwaltung alles an? Sind die Erläuterungen verständlich?
  • Der Bruttoarbeitslohn ist im Einkommensteuerbescheid und in der Lohnsteuerbescheinigung identisch?
  • Berücksichtigt der Steuerbescheid Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag mit den richtigen Beträgen?
  • Das Finanzamt gibt die Sozialversicherungsbeiträge im Steuerbescheid richtig an?

Rechtzeitig Einspruch einlegen

Der Steuerzahler muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Einspruch einlegen, wenn der Einkommensteuerbescheid von der Steuererklärung abweicht.

Die Einspruchsfrist beginnt mit dem Datum auf dem Poststempel oder dem Steuerbescheid plus drei Tage. Falls dieses Datum auf einen Feiertag oder ein Wochenende fällt, verschiebt sich die Monatsfrist für den Einspruch auf den nächsten Werktag. Das gilt ebenso, wenn die Einspruchsfrist an einem Feiertag oder Wochenende endet. Der Einspruch kann auch elektronisch über das Elster-Online-Portal erfolgen. Eine einfache E-Mail oder ein Fax genügen ebenfalls.

Der Steuerpflichtige kann im Zuge eines Einspruchs auch schon eine Kopie von fehlenden Belegen für Aufwendungen oder vergessene Steuer-Angaben nachreichen. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Korrektur nur in wenigen Fällen möglich.

Wichtig ist es, zu verdeutlichen, dass Sie mit dem Einkommensteuerbescheid nicht einverstanden sind und das zu begründen. Daher ist es ratsam, Worte wie Einspruch, Widerspruch oder Einwand zu verwenden. Der Steuerpflichtige kann die Begründung dazu nachreichen.

Weist das Finanzamt den Einspruch eines Steuerpflichtigen ab, kann er gegen diese Entscheidung beim Finanzgericht Klage erheben. Das war der BMF-Statistik zufolge im Jahr 2019 rund 65.000 Mal der Fall.

Allerdings gilt: Ob Einspruch oder nicht - die Einkommensteuer ist grundsätzlich pünktlich zu bezahlen.

Wir freuen uns, wenn dieser Artikel zum Thema Steuern hilfreich für Sie war. Wichtig: Es handelt sich hierbei um allgemeine Steuertipps, die eine Prüfung des Einzelfalls nicht ersetzen können.

Haben Sie dazu Fragen? Dann wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt.

Autor: ING

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