Gesundheitsfragen – Bitte nicht lügen!

Schummeln kann richtig teuer werden

Verbrauchertipps 4 min Lesedauer 23.08.2022
Ältere und jüngere Frau sitzen zusammen vor einem Tablet

Schummeln bringt nichts. Wer vor Abschluss einer Versicherung Falschangaben zum eigenen Gesundheitszustand macht und Vorerkrankungen nicht nennt, verliert womöglich Ansprüche auf vertraglich vereinbarte Leistungen – und riskiert obendrein die Kündigung.

Gesundheitszustand genau beschreiben

Mehrseitige Fragebögen zur Gesundheitsprüfung schicken Anbieter von Versicherungen Verbraucher*innen, wenn es um eine

  • Lebensversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung oder um eine
  • Private Krankenversicherung

geht. Die darin aufgelisteten Fragen sind detailliert zu beantworten. Das kann in der Praxis manchmal schwieriger sein als es zunächst klingt. Fachleute raten, nichts überstürzt auszufüllen, sondern mit Bedacht und Ruhe Angaben zum eigenen Gesundheitszustand zu machen.

Versicherung erhebt gegebenenfalls Risikozuschläge

Auf Basis des Gesundheitszustandes eines Interessenten oder einer Interessentin entscheidet die jeweilige Versicherung, ob und zu welchen Konditionen sie „Ja“ zu einem Vertragsabschluss sagt. Der Anbieter

  • berechnet die Versicherungsprämie,
  • erhebt gegebenenfalls Risikozuschläge bei Vorerkrankungen oder
  • setzt unter Umständen einen Leistungsausschluss eben wegen dieser Vorerkrankungen fest.

Auch wenn bei einem weniger guten Gesundheitszustand womöglich die Versicherungsprämie höher ausfällt: Machen Sie deswegen keine Falschangaben in dem Fragebogen. Sie verlieren im Zweifelsfall Ihren Versicherungsschutz.

Ein Beispiel: Eine Person interessiert sich für eine Risikolebensversicherung. Dafür hat sie einen Anbieter kontaktiert, der vor Abschluss der Police in einem Fragebogen folgendes wissen möchte: Raucher oder Nichtraucher? Eine Frage, die ehrlich zu beantworten ist.

  • Wichtig zu wissen: „Verstößt der Versicherte dagegen, führt dies – bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – zu einem Rücktrittsrecht des Versicherers“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). „Hat man also sich wahrheitswidrig als Nichtraucher ausgegeben und stellt die Versicherung später fest, dass der Versicherte doch geraucht hat und deshalb etwa an Lungenkrebs gestorben ist, gehen die Hinterbliebenen leer aus“, so Asmussen.

Versicherung kann Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten

Auch wenn die der Versicherung verschwiegene Krankheit für den Eintritt des Versicherungsfalls unerheblich war, kann der Anbieter den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.

Ein weiteres Beispiel: Eine Frau konnte nach einem Treppensturz nicht mehr arbeiten. Sie wollte nun Geld von Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung. Doch der Versicherer weigerte sich zu zahlen: Die Frau hatte bei Abschluss der Police nicht angegeben, dass sie erhöhte Cholesterinwerte und einen Herzklappenfehler hatte sowie nach Angstzuständen infolge eines Autounfalls in ärztlicher Behandlung war. Das Oberlandesgericht Karlsruhe gab der Versicherung recht (Az. 12 U 391/04).

Gesundheitsangaben korrekt beantworten – so gehen Sie vor

Schreiben Sie sich auf einem Blatt Papier auf, was relevant ist, um die Gesundheitsfragen einer Versicherung beantworten zu können.

  • Hausarzt kontaktieren: „Sinnvoll ist auch, Rücksprache mit dem Hausarzt zu halten“, sagt Bianca Boss von der Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten.
  • Patientenakten anfordern: Fordern Sie beim Hausarzt, aber auch aber bei anderen Ärzt*innen wie etwa Orthopäd*innen oder Gynäkolog*innen, die Sie in den zurückliegenden fünf bis zehn Jahren aufgesucht haben, Patientenakten an. Dort finden Sie die Diagnosen, die der Arzt oder die Ärztin mit der Krankenversicherung abgerechnet hat.
  • Falsche Diagnosen korrigieren lassen: Falls Sie beim Lesen Ihrer Patientenakten auf eine Diagnose stoßen, auf die Sie sich keinen Reim machen können – sprechen Sie den Arzt oder die Ärztin darauf an und drängen Sie bei Falschangaben auf eine Korrektur.
  • Alle Beschwerden angeben: Machen Sie auch Angaben zu geringfügigen Beschwerden. Darunter zählen beispielsweise Kopfschmerzen, die einmal die Woche auftreten oder etwa Plattfüße. „Solche Befindlichkeiten unterschätzen Betroffene häufig, sie können aber gegebenenfalls für Versicherer bei der Risikoprüfung relevant sein“, so Boss.

Das können Verbraucher*innen mit Vorerkrankungen tun

„Es gibt die Möglichkeit, über einen Versicherungsmakler oder einen Versicherungsberater eine anonymisierte Risikovoranfrage bei Anbietern zu stellen“, sagt Bianca Boss. Damit lässt sich herausfinden, welche Anbieter bereit sind, Sie zu versichern.

Zum Hintergrund: Sie haben Ihre Vorerkrankungen wahrheitsgemäß im Fragebogen angegeben, aber der Versicherer hat deswegen einen Vertragsabschluss abgelehnt. Jetzt ist es nicht ausgeschlossen, dass auch andere Anbieter Ihnen ohne weitere Prüfung eine Absage schicken. Das liegt daran, dass viele Gesellschaften Angaben einer Gesundheitsprüfung von abgelehnten Kandidat*innen in einer gemeinsamen Datenbank speichern. Damit dort Ihre Antworten nicht landen, stellen Sie eine anonymisierte Risikovoranfrage.

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