Recht auf Internetgeschwindigkeit

So setzen Sie es durch

Verbrauchertipps 3 min Lesedauer 12.07.2022
Internetgeschwindigkeit

Eigentlich stehen im Vertrag 100 Megabit pro Sekunde. Warum ist das Internet dann trotzdem so langsam? Der Grund: Viele Internetanbieter liefern oft nur einen Bruchteil der versprochenen Maximalgeschwindigkeit, berichtet die Verbraucherzentrale. Doch Verbraucherinnen und Verbraucher können sich wehren.

Jeder Dritte beklagt Internetprobleme

Internetprobleme gehören zum Alltag. Das zeigen auch die Zahlen einer repräsentativen Umfrage von YouGov, die von der Frankfurter Interconnection-Plattform DE-CIX in Auftrag gegeben wurde. Demnach fühlt sich ein Drittel der Deutschen fast täglich durch Internetprobleme ausgebremst. Kein Wunder, denn der Breitbandatlas der Bundesnetzagentur zeigt schon bei einer Mindestgeschwindigkeit von zehn Megabit pro Sekunde Lücken in Deutschland auf. Vor allem Mecklenburg-Vorpommern ist davon betroffen. Gerade in Zeiten, in denen immer mehr Beschäftigte im Homeoffice arbeiten, sind das erschreckende Zahlen.

Langsames Internet: Das zahlen Sie drauf

Welche Summe Verbraucher und Verbraucherinnen im Zeitraum 2019/2020 zu viel für ihr Internet bezahlten, hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ausgerechnet. „Wir sind teilweise auf beachtenswerte Summen gekommen“, fasst Dr. Kathrin Steinbach, Referentin im Team Marktbeobachtung Digitales des vzbv, die Untersuchung zusammen. Je nach Anbieter und Bandbreiteklasse zahlten Kunden und Kundinnen bis zu 35 Euro monatlich zu viel, so die Analyse.

Recht auf Internetgeschwindigkeit: Das ist neu

Seit dem 1. Dezember 2021 gibt es dank der Novelle des Telekommunikationsgesetzes ein Recht auf „schnelles Internet“. Das bedeutet: Das Festnetz-Internet muss überall in Deutschland auf folgende Werte kommen:

  • Download: 10 Mbit/s
  • Upload: 1,7 Mbit/s
  • Latenz: max. 150 Millisekunden

Und: Die Mindestwerte sollen jährlich neu festgelegt werden.

Minderungsbeitrag bei geringer Internetgeschwindigkeit

Außerdem gibt es seit Dezember ein neues Minderungs- und Sonderkündigungsrecht. Das heißt: Man muss nur noch für die Internetgeschwindigkeit zahlen, die man tatsächlich erhält. Wer weniger als die vertraglich vereinbarte Geschwindigkeit vom Internet-Provider erhält, kann den monatlichen Betrag kürzen – oder den Vertrag sogar außerordentlich kündigen.

Breitbandmessung: Ist mein Internet zu langsam?

Es gibt einige Portale, die dabei helfen, die tatsächliche Geschwindigkeit des Internetanschlusses zu messen. Aber Achtung: Nur mit der Breitbandmessung der Bundesnetzagentur kann man später Rechte geltend machen. Jedoch kostet eine solche Messkampagne Zeit. Insgesamt müssen 30 Messungen an drei unterschiedlichen Kalendertagen durchgeführt werden. Außerdem ist zwischen den Messtagen ein Mindestabstand von jeweils einem Kalendertag einzuhalten. Eine genaue Anleitung gibt es hier.

Wichtig: Fehlerquellen ausschließen

Betroffene sollten aber nicht zu voreilig handeln. Bevor sie den Internet-Provider kontaktieren, gilt es zunächst, andere Fehlerquellen auszuschließen. Dazu gehört laut Verbraucherzentrale:

  • falsche Router-Einstellungen
  • zu viele Cookies im Browser
  • ungeeignete Kabel- oder Antivirenprogramme
  • defekte Endgeräte
  • schlechter WLAN-Empfang

Und manchmal helfe schon der gute alte Trick den Router einfach neu zu starten.

Geld zurück: So gehts

Die gute Nachricht ist: Wer nachweisen kann, dass sein Internetanschluss zu langsam ist, kann vom Internet-Provider Geld zurückverlangen. Dabei hilft ein Rechner der Verbraucherzentrale. Voraussetzung ist eine Breitbandmessung mit dem Tool der Bundesnetzagentur. Einfach die ermittelten Werte eintragen – und schon wird die Minderungshöhe ausgerechnet. Praktisch: Es wird automatisch ein Musterbrief erstellt, mit dem man entweder den monatlichen Betrag mindern oder dem Anbieter eine Frist zur vertraglich vereinbarten Leistung setzen kann.

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