Unterhalt ab 18
Wann sind Eltern in der Pflicht?
Endlich 18! Was für junge Erwachsene ein großer Sprung in die Unabhängigkeit ist, bedeutet auch für Eltern oft: Loslassen. Und das gilt nicht nur emotional: Mit dem 18. Geburtstag des Kindes ändern sich für Eltern die rechtlichen Rahmenbedingungen der Unterhaltspflicht. Doch was bedeutet das konkret? Wie lange besteht die Unterhaltspflicht, und wie wird der Unterhalt berechnet?
Unterhalt ab 18: Was Eltern und volljährige Kinder wissen sollten
Wer mit 18 weder in einer Ausbildung noch einem Studium steckt, hat keinen Anspruch auf Unterhaltszahlungen durch die Eltern. Auf der anderen Seite bedeutet das: Eltern sind grundsätzlich verpflichtet, ihren volljährigen Kindern Unterhalt zu zahlen, bis diese ihre erste berufliche Ausbildung abgeschlossen haben – auch wenn diese bereits volljährig sind. Das ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Denn: Eltern müssen ihren Kindern eine angemessene Ausbildung ermöglichen. Dies kann eine schulische oder betriebliche Ausbildung oder ein Studium sein. Wichtig ist, dass die Ausbildung vom Kind zielstrebig und ohne unnötige Unterbrechungen verfolgt wird.
Wie viel Unterhalt steht Kindern ab 18 zu?
Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Bedarf des Kindes und dem Einkommen der Eltern. Für volljährige Kinder, die studieren und nicht mehr im Haushalt der Eltern leben, beträgt der monatliche Unterhaltsbedarf seit dem 1. Januar 2025 pauschal 990 Euro. Dieser Betrag kann durch eigene Einkünfte des Kindes, wie beispielsweise BAföG, Kindergeld oder Nebenjobs, reduziert werden. Bei volljährigen Kindern, die noch im Haushalt der Eltern leben, wird der Unterhalt nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle berechnet. Dabei wird das Einkommen beider Elternteile berücksichtigt. Das Kindergeld wird in voller Höhe auf den Unterhaltsbedarf angerechnet.
Welche Einkommen und Leistungen werden abgezogen?
Wer als Student, Studentin oder Azubi Geld verdient oder staatlich unterstützt wird, hat einen geringeren Anspruch auf Unterhalt durch die Eltern. Zu den Einkünften zählen:
- Ausbildungsvergütung: Nach Abzug einer Pauschale von 100 Euro wird die verbleibende Vergütung zur Hälfte auf den Unterhalt angerechnet.
- BAföG: Diese staatliche Ausbildungsförderung wird als Einkommen des Kindes betrachtet und reduziert den Unterhaltsbedarf entsprechend.
- Kindergeld: Ab dem 18. Lebensjahr steht das Kindergeld dem Kind zu und wird vollständig auf den Unterhaltsbedarf angerechnet.
Damit die Eltern den Unterhalt korrekt berechnen können, müssen die Kinder mithelfen: Sie sind gesetzlich verpflichtet, ihre Einkünfte offen zu legen.
Wer ab 18 zahlen muss – und für wie lange
Generell sind beide Elternteile unterhaltspflichtig, unabhängig davon, bei wem das Kind lebt. Die Höhe des jeweiligen Anteils richtet sich dann nach dem Einkommen – wer mehr hat, trägt einen entsprechend höheren Anteil am Unterhalt. Dieser ist dann direkt an das Kind zu zahlen.
Die Unterhaltspflicht besteht grundsätzlich bis zum Abschluss der ersten berufsqualifizierenden Ausbildung. Ein anschließendes Studium kann ebenfalls unterhaltsberechtigt sein, wenn es in engem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der vorherigen Ausbildung steht. So kann etwa ein Masterstudium nach einem Bachelorabschluss als Teil einer einheitlichen Ausbildung gelten. Auch wer eine Banklehre macht und ein halbes Jahr nach Abschluss ein Studium der Wirtschafts- oder Finanzwissenschaften beginnt, hat in der Regel einen Anspruch auf Unterhalt.
Tipp: Frühzeitig planen, offen sprechen
Das Thema Geld ist auch in Familien oft sensibel. Gerade wenn es darum geht, wie ein Kind nach der Volljährigkeit seinen Lebensunterhalt bestreiten soll, ist offene Kommunikation besonders wichtig. Wer sich schon frühzeitig mit dem Thema befasst, kann mit seinen Kindern besprechen, wie es später mit dem Unterhalt aussieht und worauf diese sich einstellen können. Wer sich in bestimmten rechtlichen Aspekten nicht sicher ist, kann sich auch unabhängig beraten lassen, zum Beispiel bei Jugendämtern, Verbraucherzentralen oder auch bei Anwältinnen und Anwälten für Familienrecht.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.