Zu Beginn der Darlehenslaufzeit haben wir einen gemeinsamen Vertrag geschlossen, in dem die finanzierte Immobilie genau festgelegt ist. Wenn Sie diese Immobilie während der Zinsbindung wechseln möchten, sprechen wir von einem „Objektwechsel“:
- In Ausnahmefällen ist ein Objektwechsel möglich. Ihre Finanzierung bleibt bestehen – und zwar so, wie sie ist. Es entstehen Kosten nach unserem Preis- und Leistungsverzeichnis.
- Je nach Zinsmarktsituation und Restlaufzeit Ihres Darlehens kann es von Vorteil sein, das bestehende Darlehen abzulösen und für die neue Immobilie ein neues Darlehen abzuschließen. Für das abzulösende Darlehen entstehen ggf. Kosten im Rahmen einer Vorfälligkeitsentschädigung. Wie viel das ist, können Sie ungefähr vorausberechnen mit dem Vorfälligkeitsentschädigungsrechner bei unserem Partner Interhyp.
- Ein Zins-Angebot für Ihr neues Darlehen erhalten Sie hier.
Voraussetzungen für einen Objektwechsel
Wenn diese Kriterien erfüllt sind, stimmen wir einem Objektwechsel zu:
- Der Wert der neuen Immobilie entspricht mindestens dem Wert Ihrer vorherigen Immobilie. Auch bei dem neuen Objekt finanzieren wir maximal 100% des Kaufpreises bzw. der Herstellungskosten. Darüber hinaus können Sie wertsteigernde Maßnahmen bis zu 30% des Kaufpreises/der Herstellungskosten mit uns finanzieren. Ganz wichtig: Kosten für Makler(in), Notar(in), Grundbuch und Grunderwerbsteuer können nicht mitfinanziert werden. Die zahlen Sie aus Ihrem Eigenkapital.
- Ihre bestehende Finanzierung bleibt so, wie sie ist (Vertragsbestandteile, Höhe und Konditionen).
- Gute Bonität der Darlehensnehmer(innen).
- Der Objektwechsel erfolgt Zug um Zug. Das bedeutet: Erst wird eine Grundschuld auf das neue Objekt eingetragen, danach wird die Grundschuld auf dem bisherigen Objekt gelöscht.
Objektwechsel beantragen? So geht´s!
- Laden Sie bitte den Antrag Objektwechsel vollständig ausgefüllt und von allen Antragstellern unterschrieben im Internetbanking hoch. Wenn Sie das neue Objekt auch modernisieren, nutzen Sie bitte zusätzlich das Formular „Aufstellung Modernisierungskosten“. Welche Unterlagen wir noch brauchen, sehen Sie im Infoblatt.
- Wir prüfen Ihren Antrag.
- Wir geben Ihnen Bescheid, ob wir mit dem Objektwechsel einverstanden sind.
Den Antrag für den Objektwechsel, samt Anlagen finden Sie hier.
Kauf und Verkauf: Was ist zu beachten?
- Wenn der Kaufpreis für das neue Objekt gezahlt werden muss, bevor Ihnen der Verkaufserlös zur Verfügung steht, ist eine Zwischenfinanzierung nötig.
- Wir eröffnen ein Darlehenskonto für eine Zwischenfinanzierung und zahlen Ihnen das Geld für den Kauf Ihrer neuen Immobilie aus.
- Sobald der Verkaufserlös aus Ihrer bisherigen Immobilie bei uns eingegangen ist, lösen wir das Zwischenfinanzierungskonto auf.